Carsten Müller erfreut über Wiedereinführung der Meisterpflicht


Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller äußert sich erfreut zur beschlossenen Rückkehr zur Meisterpflicht. Foto: Archiv
Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller äußert sich erfreut zur beschlossenen Rückkehr zur Meisterpflicht. Foto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Zur geplanten Änderung der Handwerksordnung und der Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke erklärt der Braunschweiger CDU-Parlamentarier und Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, Carsten Müller: „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke ist ein wichtiges Signal, das ich sehr begrüße." Der Parlamentarier verfasste hierzu eine Pressemitteilung.


Der Meisterbrief im Handwerk sei die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz und Leistungsfähigkeit. "Außerdem trägt die Meisterpflicht durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Ziel der geplanten Reform ist es, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen. Zudem wird die gute Reputation des Meisters weiter verbessert und das Handwerk ein Stück weit zukunftssicherer gemacht", erklärt der Bundestagsabgeordnete.

Nur neue Betriebe sind betroffen


Die Koalition plant, für die folgenden zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Außerdem für: Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll fünf Jahre nach der Neuregelung überprüft werden. Die Änderung der Handwerksordnung soll Anfang 2020 in Kraft treten. Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts sollen eingehalten werden.


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