Carsten Müller: "Folgen von Flucht und Vertreibung dürfen nicht in Vergessenheit geraten"


| Foto: Privat



Berlin/Braunschweig. Das Bundeskabinett hat in dieser Woche beschlossen, zukünftig am 20. Juni den Gedenktag für Flucht und Vertreibung zu begehen. Dazu erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in einer Pressemitteilung, die wir ungekürzt und unkommentiert veröffentlichen:
"Die Folgen von Vertreibung, Flucht und Zwangsumsiedlung und das damit verbundene große Leid von Millionen Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg dürfen niemals in Vergessenheit geraten. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass der 20. Juni ab 2015 zum jährlichen Gedenktag für Flucht und Vertreibung erklärt wurde und somit an das Schicksal der Vertriebenen erinnert wird. Mit diesem Gedenktag wird eine langjährige Forderung der CDU umgesetzt. Die Vertriebenenverbände können sich darauf verlassen, dass die Union ein starker Partner an ihrer Seite ist.

Die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung stärken wollen. Denn nach wie vor werden weltweit Menschen zu Opfern von Flucht und Vertreibung - ganz aktuell z.B. im Irak, wo religiöse Minderheiten vor der Terrororganisation Islamischer Staat fliehen. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist ein Gebot der Nächstenliebe, aber auch ein Signal für Recht und Freiheit gegen Unterdrückung und Verfolgung. Auch ihnen werden wir am 20. Juni gedenken."


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