Carsten Müller: „Strafverfolgung unterstützen und nicht behindern“


Carsten Müller. Foto: Alexander Dontscheff
Carsten Müller. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz Carsten Müller, dass die Strafverfolgung unterstützt werden sollte. Dies teilt das Büro von Carsten Müller in einer Pressemitteilung mit. Wir veröffentlichen dieses ungekürzt.


„Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung schränkt die Arbeit der Ermittler bei der Strafverfolgung ein, anstatt sie zu unterstützen. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachte und im Deutschen Bundestag aktuell in 1. Lesung beratene Gesetzentwurf geht über den Regelungsgehalt der zu Grunde liegenden europäischen Richtlinie weit hinaus. Damit drohen gravierende Folgen für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. In den weiteren parlamentarischen Beratungen muss der Entwurf dringend im Sinne der Strafverfolgung aber auch im Sinn von Beschuldigten korrigiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine unmittelbare und verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers bei jeder Vernehmung vor - auch bei einer ersten Vernehmung durch die Polizei. Damit wird die Möglichkeit von unmittelbaren Aussage ohne Anwalt unterbunden und der oder dem Beschuldigten das Selbstbestimmungsrecht einer Verteidigerbeauftragung verwehrt. Genauso gravierend ist die massive Behinderung der Arbeit der Strafverfolgung. Aussagen von Beschuldigten unmittelbar im Anschluss an die Tat – auch entlastende – werden wegen der geplanten, zwingenden Beteiligung eines Anwalts allein aus zeitlichen Gründen nicht mehr erfolgen können. Das ist verheerend, denn alle kriminalistischen Erfahrungen belegen, dass eine schnellstmögliche Vernehmung nach der Tat wesentlich besser zur Aufklärung geeignet ist. Daher ist die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers in Gesetzentwurf zu streichen und unser bewährtes System der notwendigen Verteidigung zu erhalten.“


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