Corona-Kontrollen: Behörden überprüfen nur anlassbezogen

Erst wenn es Hinweise auf Verstöße gibt, kontrollieren die Behörden die Betriebe.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Endlich wieder ein Restaurant oder Café besuchen, trotz Pandemie. Die derzeitigen Verordnungen machen dies möglich - wenn auch unter Auflagen. Die müssen nicht nur von den Gästen befolgt werden. Auch Gastronomiebetriebe müssen sich an die Verordnungen halten. Ob sie das auch tun, wird im Landkreis jedoch nicht ohne Anlass kontrolliert.


Wie Landkreissprecher Andree Wilhelm auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärt, will der Landkreis Wolfenbüttel niemanden "unter Generalverdacht stellen". Daher werden nur anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. In den vergangenen acht Wochen habe es aber solche Kontrollen nicht gegeben, so Wilhelm. Die Kontrollen würden im Landkreis Wolfenbüttel theoretisch aber nicht nur in der Gastronomie stattfinden. Auch anderer Bereiche würde entweder durch die Ordnungsämter oder durch die Polizei überprüft, wenn es denn einen Grund gäbe.

Das gilt im Landkreis


Im Landkreis Wolfenbüttel gelten zurzeit noch die Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die auf einen Inzidenzwert von unter „10“ bezogen sind. Für die Gastronomie gilt: Sie dürfen nur mit einem Hygienekonzept öffnen. Auf Verlangen ist das Hygienekonzept dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel vorzulegen. Gäste müssen eine Maske tragen, solange diese noch nicht auf einem Sitzplatz sind. Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, muss auch das Personal eine Maske tragen.

Zudem muss die Kontaktverfolgung, vorzugsweise digital, durch den Gastronomiebetrieb sichergestellt werden. Hier bitten wie die Gastronomiebetreiberinnen und –betreiber darum, ihre Gäste auch bei niedrigen Inzidenzen weiterhin aktiv auf die Nutzung der elektronischen (Luca-App) beziehungsweise auf die schriftlichen Kontaktdatenerhebung hinzuweisen.

Für private geschlossene Feiern gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung; ab 25 Personen (drinnen) und 50 Personen (draußen) ist für einen Zugang ein Test erforderlich (Ausnahme: Vollständig geimpft oder genesen).


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