Coronavirus: Landkreis spricht Besuchsverbot für Gesundheitseinrichtungen aus

Außerdem müssen Tagespflegeeinrichtungen schließen. Eine Notbetreuung werde eingerichtet.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel hat am gestrigen Dienstag eine Allgemeinverfügung über kontaktreduzierende Maßnahmen in unter anderem Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Senioren- und Pflegeheimen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gibt zudem vor, dass Tagespflegeeinrichtungen schließen müssen. Damit gilt ab sofort ein Besuchs- und Betretungsverbot für Krankenhäuser, Altenpflegeheime und alle anderen medizinischen Einrichtungen für alle Gäste und Besucher - mit wenigen Ausnahmen.


Werdende Väter und Väter von Neugeborenen sowie Eltern von Kindern auf Kinderstationen seien von dem Besuchsverbot ausgeschlossen. Angehörige von palliativbetreuten Personen dürfen diese ebenfalls weiterhin besuchen.

Notbetreuung auch hier möglich


Ähnlich wie bei der Schließung der Schulen ist auch bei der Schließung der Tagespflegeeinrichtungen eine Notbetreuung in kleinen Gruppen möglich. Diese Notbetreuung von pflegebedürftigen Menschen kann von Angehörigen in Anspruch genommen werden, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Wenn Bürgerinnen und Bürger diese Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, können diese sich an die Tagespflegeeinrichtung wenden. Zu den "kritischen Infrastrukturen" gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich. Medizinischen Bereich und pflegerischen
Bereich,
• Beschäftigte, insbesondere im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz
und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und
vergleichbare Bereiche,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.

Ausgenommen sei auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder erheblicher Verdienstausfall).

Der Landkreis folge damit der Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die am Montagabend ausgesendet wurde. Die Allgemeinverfügung gilt ab Bekanntmachung bis einschließlich Samstag, den 18. April 2020. Auch diese Maßnahmen sollen die weitere Verbreitung des Corona-Virus einschränken.


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