Coronavirus: Reiserückkehrer müssen öffentlichen Einrichtungen fern bleiben

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gelten nun auch in Goslar besondere Einschränkungen.

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Das Betreten bestimmter Einrichtungen wird Rückkehrern aus Corona-Risikogebieten vorübergehend untersagt. (Symbolbild)
Das Betreten bestimmter Einrichtungen wird Rückkehrern aus Corona-Risikogebieten vorübergehend untersagt. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Goslar. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus

dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets bestimmte öffentliche Einrichtungen nicht mehr betreten. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar hervor.

Goslar schließt sich damit einer wachsenden Anzahl an Kommunen an, in denen diese Einschränkungen bereits Anwendung finden. Rückkehrer aus Risikogebieten ist demnach bis zu 14 Tage nach ihrer Ankunft das Betreten folgender Einrichtungen untersagt: Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen (auch Berufsschulen), Tagesbildungsstätten und Heime, in denen überwiegend minderjährige betreut werden. Hinzu kommen Krankenhäuser und Reha-Kliniken. Behandlungsbedürftige seien hiervon ausgenommen. Das Betretungsverbot erstreckt sich außerdem auf Werkstätten mit Behinderungen

Generelles Besuchsverbot für Seniorenheime


Für Altenpflegeeinrichtungen hat der Landkreis bereits ein allgemeines Besuchsverbot erlassen. Dieses gelte nach Auskunft des Landkreissprechers für alle, außer für medizinisch notwendiges Personal.

Die Maßnahme diene dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus trage die Maßnahmen für die erfassten medizinischen Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der
Versorgungskapazitäten bei.

Näheres dazu lesen Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar.


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