Das Grab der Liebsten war einfach weg: Wann enden Ruhezeiten?

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Was passiert, wenn die Ruhezeiten auf dem Friedhof ablaufen?regionalHeute.de hat nachgefragt, damit niemand Angst um seine Trauerstätte haben muss. Archivfoto: Anke Donner
Was passiert, wenn die Ruhezeiten auf dem Friedhof ablaufen?regionalHeute.de hat nachgefragt, damit niemand Angst um seine Trauerstätte haben muss. Archivfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Einen nahen Angehörigen zu verlieren ist für viele die wohl schlimmste Vorstellung überhaupt. Trost spendet ein Ort der Trauer - eine Grabstätte auf einem Friedhof. Doch auch diese währt nicht ewig, wie ein Wolfenbütteler, der anonym bleiben will, schmerzlich erfahren musste. Dessen Schwiegervater lag 25 Jahre auf dem Hauptfriedhof begraben. Eines Tages war das Grab weg - ohne schriftliche Information über den Ablauf der Ruhezeit. Doch wie läuft so etwas im Normalfall eigentlich ab?


Die Stadt Wolfenbüttel erklärt auf Anfrage von regionalHeute.de, dass man in Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadt sagen könne, dass kein Fall bekannt sei, in dem von der üblichen Vorgehensweise abgewichen wurde. "Eine tiefergehende Recherche ist von unserer Seite leider nicht möglich, da der Melder anonym bleiben möchte", so Stadtpressesprecher Thorsten Raedlein.

Demnach erfolge für jede Grabstelle, deren Nutzungszeit abgelaufen ist, nach Jahrgang eine öffentliche Bekanntmachung in der lokalen Presse. Zudem würden die "Nutzungsberechtigten" der Wahlgrabstellen - also die verantwortlichen Angehörigen - zusätzlich vor Ablauf der Ruhezeit schriftlich informiert.

Die Ruhezeiten betragen laut Satzung des Hauptfriedhofes:

  • Bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre.

  • Bei Erdbestattungen 25 Jahre.


Trauernde Angehörige finden vor Ablauf der Ruhezeit zudem auf dem Friedhof selbst weitere Informationen: "An jeder Wahlgrabstelle wird zusätzlich eine Karte aufgestellt, die auf den Ablauf der Grabstelle hinweist. Bei Reihengrabstellen wird in der entsprechenden Abteilung ein Hinweisschild im Format DIN A3 aufgestellt, welches auf den Ablauf der Nutzungszeiten der betreffenden Grabstellen hinweist."

  • Wahlgrabstellen sind Gräber, deren Größe und Ort durch die Angehörigen bestimmt werden können. Bei diesen besteht auch die Möglichkeit der Erweiterung - klassischerweise, um die Gattin oder den Gatten nach dem Ableben neben dem früher verstorbenen Ehepartner zu bestatten.Die Ruhezeit kann über die 25 Jahre hinaus verlängert werden und richtet sich immer nach der "letzten" an dieser Grabstelle erfolgten Bestattung.

  • Reihengrabstellen sind Einzelgräber, bei denen Größe und Ort nicht durch die Angehörigen bestimmt werden können. Auf einem separaten Grabfeld werden hier üblicherweise Urnen- oder Erdbestattungen durchgeführt. Eine Erweiterung oder Verlängerung ist nicht möglich, da nach Ablauf der Ruhezeiten meist das gesamte Grabfeld eingeebnet wird. Der Vorteil gegenüber Wahlgrabstellen besteht darin, dass Reihengrabstellen deutlich preiswerter sind.


Nach Ablauf der Nutzungszeiten bleiben die einzelnen Grabstellen noch zirka zwei bis drei Jahre erhalten, bevor sie dann schließlich eingeebnet werden.


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