Die Straße "Bahnhof" soll ein verkehrsberuhigter Bereich werden

Theoretisch dürfte man derzeit mit 50 Sachen zwischen Bahnhof und Oker unterwegs sein. Dem soll Abhilfe geschaffen werden.

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Die Straße "Bahnhof" soll auch offiziell ein verkehrsberuhigter Bereich werden. Archivbild
Die Straße "Bahnhof" soll auch offiziell ein verkehrsberuhigter Bereich werden. Archivbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Nicht jeder Wolfenbütteler weiß, dass es eine Straße mit Namen „Bahnhof“ überhaupt gibt beziehungsweise, dass es sich bei dem Bereich zwischen Oker und Bahnhofsgebäude um eine richtige Straße handelt. Nun beabsichtigt die Stadt hier offiziell einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Einen entsprechenden Antrag behandelt der städtische Bauausschuss am 16. Juni. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.


Nach derzeitiger Rechtslage sei es dem Fahrzeugverkehr grundsätzlich gestattet, in dieser Straße die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu fahren, so dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen könnte, heißt es in der Antragsbegründung. Zwar mache die Straße, die nur über einen abgesenkten Bordstein im Bereich der Bahnhofstraße und das Überqueren des Gehweges befahrbar sei, bereits jetzt schon den Eindruck, dass der motorisierte Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle habe. Dennoch bestehe zumindest theoretisch durch das Ausnutzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Gefahrenpotenzial. Dem soll nun dadurch entgegengewirkt werden, dass dort ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet wird. Dies würde dazu führen, dass nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und zum Parken nur die in diesem Bereich gekennzeichneten Flächen genutzt werden können. Die
derzeitige temporäre Beschilderung eines eingeschränkten Halteverbots wäre dann überflüssig.

Für den ruhenden Verkehr ist gesorgt


Rechtlich sei die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs durch die Straßenverkehrsbehörde möglich, da es sich hier sowohl um eine einzelne Straße als auch um einen Bereich mit überwiegender Aufenthaltsfunktion handele. Auch für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs sei ausreichend gesorgt. Im hinteren Teil der betroffenen Straße befinde sich bereits heute ein bewirtschafteter Parkplatz, der durch entsprechende bauliche Gestaltung als markierte Fläche zum Parken innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs genutzt werden könne. Außerdem stünden im vorderen Bereich neben Parkplätzen für Taxis auch zeitlich beschränkte Parkmöglichkeiten für den Fahrzeugverkehr zur Verfügung. Zudem sei in verkehrsberuhigten Bereichen das Halten zum Be- und Entladen auch in nicht markierten Flächen erlaubt.

Die Initiative für die Maßnahme kam vom Bürgeramt. Anhörungen des Tiefbauamtes der Stadt Wolfenbüttel sowie der zuständigen Stelle bei der Polizei sind erfolgt. Beide Stellen befürworten die geplante Maßnahme. Bevor diese durchgeführt wird, muss nun noch die Gemeinde in Form des Verwaltungsausschusses zustimmen.


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