Dienste der Verwaltung: Wird bald nach Zeitaufwand bezahlt?

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Akteneinsicht bei der Verwaltung könnte bald teurer werden. Symbolfoto: Werner Heise
Akteneinsicht bei der Verwaltung könnte bald teurer werden. Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Braunschweig. Stimmt der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 13. März zu, verabschiedet die Verwaltung eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten. Wichtigste Neuerung: Die Dienstleistungen sollen dann nach Zeitaufwand berechnet werden.


Je nach Ranghöhe des bearbeitenden Beamten müssen dann 9,75, 11,45, 14,25 oder 17,25 Euro je Viertelstunde bezahlt werden. Die vergleichbaren Kostensätze für das Land Niedersachsen betragen 10, 12,50, 15,75 und 19,50 Euro. Mit der Änderung will man sich an der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes orientieren. Deren Ziel ist auch eine stärkere Kostendeckung und Verbesserung der Einnahmen im Gebührenbereich.

Für den Bürger bedeutet das in den meisten Fällen Mehrausgaben. Etwa eine Zweitausfertigung von verloren gegangenen Ausweisen, Bescheiden, Quittungen, Verträgen oder Zeugnissen kostete bisher 2,50 Euro, nun mindestens 9,75 Euro. Eine Auskunft aus einer Datenbank, einem Register, einer Kartei oder einem sonstigen Verzeichnis war zuvor für 3 bis 17 Euro zu haben. Nun kostet sie ebenfalls mindestens 9,75 Euro pro Viertelstunde.


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