„Ehe für alle“ – Was genau passiert nun?

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Die "Ehe für alle" soll kommen. Doch was genau bedeutet das? Symbolfoto:
Die "Ehe für alle" soll kommen. Doch was genau bedeutet das? Symbolfoto: | Foto: CC0 Public Domain

Braunschweig. Am vergangenen Freitag beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf zur "Ehe für alle". Doch was genau ändert sich nun für gleichgeschlechtliche Paare? regionalHeute.de fragte bei der Stadt Braunschweig einmal nach, welche Veränderungen sich in den Arbeitsabläufen des Standesamtes ergeben.


Zukünftig soll es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Mit der Gesetzesänderung soll dann die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können aber weiterhin bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden.

Grünes Licht für Adoption


Für gleichgeschlechtliche Paare könnte sich zukünftig vor allem im Steuer- und Adoptionsrecht einiges gravierend ändern. Bisher war es nur heterosexuellen Paaren gestattet, Kinder zu adoptieren. Künftig dürften dann auch homosexuelle Paare, wenn sie denn verheiratet sind und den Status einer Ehe erlangt haben, Kinder adoptieren. Auch steuerlich profitieren die gleichgeschlechtlichen Ehepaare in Zukunft. „Im Ergebnis bedeutet dies ganz simpel die völlige Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare mit heterosexuellen Paaren. Dies ist auch nur konsequent. Der Gesetzgeber hatte beispielsweise auch bisher schon im Erbschaftsteuergesetz den Lebenspartner mit dem Ehegatten gleichgestellt. Dort erhalten beide „Personengruppen“ den gleichen Freibetrag. Was also bisher nur etwas halbherzig vom Gesetzgeber in einzelnen Gesetzen vollzogen wurde, wird nun durch den Wegfall der Unterscheidung zwischen „Lebenspartner“ und „Ehegatte“ konsequent umgesetzt“, erklärt Carsten Vogt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Apex GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

Umsetzung dauert mehrere Wochen


Doch bis die Ehe für alle kommt, werden wohl noch einige Wochen ins Land gehen. Was die Standesämter zu erwarten haben, sollte das Gesetz in Kraft treten, steht derzeit noch nicht fest. "Zunächst muss das Gesetz in Kraft treten. Das geschieht mit der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten. Dann erst werden Vorgaben zur Umsetzung an Standesämter erfolgen", erklärtRainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de.

2016 wurden im Standesamt Braunschweig insgesamt 30 Lebenspartnerschaften begründet, 2017 waren es bis zum 1. Juli neun.


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