Entsteht an der Neindorfer Straße ein neues Wohnbaugebiet?

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Geltungsbereich Bebauungsplan LE 3.1 „Östlich Neindorfer Straße“. Grafik: Stadt Wolfenbüttel
Geltungsbereich Bebauungsplan LE 3.1 „Östlich Neindorfer Straße“. Grafik: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Östlich der Neindorfer Straße könnte bald ein neues Wohnbaugebiet entstehen. Dem Bauausschuss der Stadt wird in seiner Sitzung am kommenden Dienstag eine Beschlussvorlage zur Abstimmung gegeben, die vorsieht, den Bebauungsplan zu ändern - vom derzeitigen Mischgebiet in eine Wohnbebauung.


Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteils Linden an der Neindorfer Straße direkt nördlich des Bahnübergangs, umfasst eine Fläche von knapp 0,8 Hektar und befindet sich vollständig in privatem Eigentum. Es sei aktuell nur von zwei alten, nur noch extensiv zu Lagerzwecken genutzten ehemaligen Hühnerställen bebaut und als Nutzungsbrache einzustufen, so die Verwaltung.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan LE 3 „Neindorfer-Straße – Böttcherweg“ vom 23. Oktober 1990 sei das Plangebiet als Mischgebiet festgesetzt mit einer lockeren eingeschossigen Bebauung. Diese Festsetzung würde nicht mehr den Anforderungen an die Siedlungsentwicklung in Wolfenbüttel entsprechen, da die Bedeutung und Nachfrage nach mischgenutzten Baugebieten durch die Entwicklungen in Gewerbe, Handwerk und Handel in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen sei. Eine bauliche Entwicklung im Sinne der bisherigen Planungsziele sei daher auch zukünftig nicht zu erwarten, heißt es in der Vorlage.

Verdichtete Einfamilienhausbebauung


Vom Eigentümer werde daher eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans zu Gunsten einer Wohnbebauung beantragt, was aus stadtplanerischen Gründen befürwortet werden könne und den Zielen der Stadt Wolfenbüttel nach einer Förderung der Innenentwicklung entspräche. In diesem Sinne werde eine Umnutzung des Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen mit einer verdichteten Einfamilienhausbebauung (Doppel- und Reihenhäusern) beziehungsweise niedrigen, maximal zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern. In diesem Wohnungssegment bestünden in Wolfenbüttel aktuell und auch in absehbarer Zeit Defizite.

Die Anbindung soll über die Neindorfer Straße erfolgen, die Binnenerschließung über private Verkehrsflächen. Im Rahmen der Planung seien besondere immissionsschutzrechtliche Fragen zu lösen, was den Eigentümern bekannt sei.

Erhöhter Abstimmungsbedarf


Da eine bauliche Nutzung des vorgesehenen Geltungsbereiches bereits zulässig sei und die Planung der Wiedernutzbarmachung von kleineren Innenbereichsflächen unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 Quadratmetern Baufläche diene, werde der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Auf ein verkürztes Verfahren nach § 13 BauGB werde verzichtet, da durch die angrenzenden Straßen- und Bahntrassen absehbar ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange bestehe.

Auf die Erstellung eines Umweltberichtes und eine Umweltprüfung könne gemäß § 13a Abs.3 Nr.1 BauGB verzichtet werden, da absehbar keine erheblichen Umweltauswirkungen entstehen würden. Die Anforderungen an Natur- und Umweltschutz seien hiervon unabhängig grundsätzlich zu berücksichtigen.

Die Verwaltung werde im Falle der Zustimmung in der Folge mit dem Eigentümer und den von ihm beauftragten Planern
einen Vorentwurf erstellen und die frühzeitige Beteiligung einleiten. Die Ratsgremien würden über diesen nächsten Schritt vorab informiert.

Eigentümer übernimmt Planungskosten


Vom Eigentümer liege das Einverständnis vor, die anfallenden Planungskosten vollständig zu übernehmen. Für die Stadt entstünden daher nur die üblichen Verwaltungsaufwendungen für das Verfahren. Eine förmliche Planungskostenvereinbarung mit dem Eigentümer werde durch die Abteilung 203/Liegenschaften bis zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung erstellt und bilde die Grundlage für die Weiterführung des Verfahrens durch die Verwaltung.


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