"Es reicht!" - Perli und De Masi zeigen Verkehrsminister an

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Der Wolfenbütteler Bundestagsabgeordnete Victor Perli und sein Parteikollege Fabio de Masi haben Strafanzeige wegen Untreue gegen Bundesverkehrsminister Scheuer gestellt. Foto: regionalHeute.de
Der Wolfenbütteler Bundestagsabgeordnete Victor Perli und sein Parteikollege Fabio de Masi haben Strafanzeige wegen Untreue gegen Bundesverkehrsminister Scheuer gestellt. Foto: regionalHeute.de

Berlin / Wolfenbüttel. Die Schlinge um Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Maut-Skandal zieht sich weiter zu. Nachdem der Bundesrechnungshof beim für europarechtswidrig erklärten Maut-Vorstoß des Ministers bereits Verstöße gegen das Haushalts- und Vergaberecht festgestellt hatte, haben die beiden Linken-Abgeordneten Victor Perli und Fabio De Masi nun Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den CSU-Verkehrsminister eingereicht.


Perli hat heute zusammen mit seinem Bundestagskollegen Fabio De Masi bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, gestellt. Sie werfen ihm unter anderem Untreue gemäß Paragraf 266 des Strafgesetzbuches vor, wegen Abschluss und Inhalt von Verträgen über Erhebung und automatische Kontrolle im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Infrastrukturabgabe im Oktober und Dezember 2018.

"Eine CSU-Stammtischidee"


Diese Verträge wurden vom Verkehrsministerium unter Scheuer geschlossen, bevor Klarheit bestand, ob die angestrebte Maut mit Europarecht vereinbar sei. Der Wolfenbütteler Bundestagsabgeordnete erklärt auf Facebook dazu: "Es reicht! Scheuer muss seinen Hut nehmen oder entlassen werden. Er hat für eine CSU-Stammtischidee mehr als eine halbe Milliarde Euro in den Sand gesetzt, die Öffentlichkeit getäuscht, sein Ministerium zum billigen Dienstleister für Konzerninteressen gemacht."

Finanzielles Risiko trug die öffentliche Hand


Erschwerend komme hinzu, dass die vom Verkehrsministerium geschlossenen Verträge auch eine Klausel beinhalten, welche dem Auftragnehmer die Forderung des vollen unternehmerischen Gewinnes über die gesamte Vertragslaufzeit einräumt, sollte der Vertrag allein aufgrund des erwarteten Urteils des Europäischen Gerichtshofes gekündigt werden. "Seitens des BMVI wurden sehenden Auges vertragliche Verpflichtungen eingegangen, deren Erfüllung offenkundig rechtswidrig gewesen wäre. Das finanzielle Risiko der Folgen eines entsprechenden EuGH-Urteils wurde dabei ohne Not vertraglich nahezu komplett der öffentlichen Hand auferlegt", wird im Begründungstext der Strafanzeige geschlussfolgert, welche regionalHeute.de vorliegt. Perli konstatiert abschließend: "Die vom Bundesrechnungshof festgestellten Verstöße gegen das Vergabe- und Haushaltsrecht wiegen schwer. Jeder Bürger wäre bei einer vergleichbaren Tat schon längst zur Rechenschaft gezogen worden. Es sagt viel über den Zustand der Großen Koalition aus, dass dieser Minister noch im Amt ist."


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