Försterling zur Asse-2-Begleitgruppe: „Müssen Kritik am BfS üben dürfen“


Björn Försterling: "Die Begleitgruppe muss Kritik an der Arbeit des BfS äußern dürfen". Foto: Nigel Treblin
Björn Försterling: "Die Begleitgruppe muss Kritik an der Arbeit des BfS äußern dürfen". Foto: Nigel Treblin | Foto: Nigel Treblin



Kreis Wolfenbüttel. Mit Spannung betrachtet der FDP-Politiker Björn Försterling die Frage, ob die Asse-II-Begleitgruppe im Dezember tatsächlich wieder tagen wird. Im Kreistag gab es eine kontroverse Diskussion zur künftigen Arbeit der Gruppe. Dabei ging es auch um die Frage, wie das Vertrauensverhältnis zwischen der Landrätin und den Bürgerinitiativen wieder hergestellt werden könne. „Beide Seiten müssen aufeinander zu gehen. Das bedeutet Bewegung auf beiden Seiten“, sagte Försterling im Kreistag mit Blick auf die Landrätin. 

Ferner hat Björn Försterling in seiner Rede in der vergangenen Kreistagssitzung einige Anstöße gegeben, worauf künftig in der Zusammenarbeit zwischen Begleitgruppe und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geachtet werden müsse.
Denn, das wisse Försterling als Mitglied der Begleitgruppe, die beiden seien nicht immer einer Meinung, beispielsweise beim wichtigen Thema Drainage. „Ein Aufstauen der Lösungen in den Einlagerungskammern muss verhindert werden“, fasste Försterling die Position der Begleitgruppe zusammen. Seit Wochen und Monaten bewege sich aber bei dem Thema nichts – eine schlechte Entwicklung in einer Sache, bei der die Zeit dränge, heißt es in einem Bericht von Christina Balder, Pressesprecherin der FDP. „Es kann nicht sein, dass das Bundesamt für Strahlenschutz uns in diesem Punkt seit über zwei Jahren hinhält, obwohl im Sommer 2013 die Stabilisierung der 750-Meter-Sohle schon als drängendes Problem vom BfS benannt worden ist“, sagte Försterling.

„Die Begleitgruppe muss Kritik an der Arbeit des BfS äußern dürfen“, betont Försterling, doch er weist darauf hin, dass man dessen Entscheidungen am Ende tolerieren müsse. Aber: „Toleranz bedeutet das Geltenlassen und Gewährenlassen – nicht mehr und nicht weniger.“, so Försterling. Auch bei der Zwischenlagersuche gebe es Differenzen. Während die Konditionierung in Försterlings Augen assenah geschehen müsse, sei es der richtige Weg, ein Zwischenlager auch anderswo in Betracht zu ziehen. Bei einem assenahen Zwischenlager müsse jedoch der Abstand zu Wohnbebauung genau geklärt werden. Die bisher diskutierte Vier-Kilometer-Grenze sei willkürlich. „Aktuell kann ich mir nicht erklären, warum ein Bürger in 3.900 Metern Entfernung sich Sorgen machen muss, ein Anwohner in 4.100 Metern Entfernung jedoch nicht.“


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