Fraktion-Mindestgröße: Das sagen die betroffenen Parteien

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Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Hannover/Wolfsburg. Die neue niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie die Kommunalparlamente effektiver machen wolle. Unter anderem soll die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt werden. Für die kleineren Parteien könnte das zum Problem werden.


regionalHeute.de fragte bei den Fraktionen an, die derzeit im Stadtrat nur zwei Mitglieder haben und somit ihren Fraktionsstatus verlieren würden, was die Entscheidung aus Hannover für kleinere Parteien bedeuten würde. Außerdem wollten wir wissen, was ihrer Meinung nach die eigentlichen Beweggründe der Landesregierung für die Gesetzesänderung sein könnten?

Kristin Krumm, FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wolfsburg


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Kristin Krumm. Foto: Archiv



"Die von CDU und SPD geplante Änderung ist in unseren Augen nicht nur ein Affront gegen kleinere Parteien und unabhängige Wählergemeinschaften, sondern auch ein Angriff auf eine konstruktive Oppositionspolitik.

Bisher konnten sich zwei oder mehr in den Rat der Stadt Wolfsburg gewählte FDP-Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu einer Fraktion zusammenschließen. Dies wird mit der anstehenden Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes hinfällig. Für die FDP-Fraktion würde das, bei gleichbleibenden Ergebnissen, für die Kommunalwahl 2021 bedeuten, dass sie ihren Fraktionsstatus und somit auch ihre Fraktionsgeschäftsstelle verlieren würde. Des Weiteren würden die Sitze in den Fachausschüssen und Aufsichtsräten wegfallen.

Bernd Mex, Fraktion Linke & Piraten im Rat der Stadt Wolfsburg
Die Absicht der Koalitionsparteien in der Landesregierung, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zu ändern, ist aus unserer Sicht ein Anschlag auf die Demokratie vor Ort. Durch die beabsichtigte Gesetzesänderung würden mehr Ratsmitgliedern die vollen Rechte für die Mitwirkung in der Kommunalpolitik genommen. Die Grünen benötigten 2016 zum Beispiel in Wolfsburg 7,4Protent der Stimmen, um mit drei Ratsmitgliedern eine Fraktion bilden zu können. Vertreterinnen der sogenannten kleinen Parteien mit 4, 5 oder 6Prozent Stimmenanteil wären zukünftig Ratsmitglieder 2. Klasse, weil ihnen die besonderen Mitwirkungs-, Initiativ- und Kontrollrechte einer Fraktion dann verwehrt blieben.

Ratsfraktionen können – anders als fraktionslose Stadtratsmitglieder – Vertreter in alle Ratsausschüsse entsenden und üben auch in fast allen Aufsichts- oder Verwaltungsräten Kontrollrechte aus. Durch das Heraufsetzen der Mindestzahl für eine Fraktionsbildung würden diese Sitze für bisherige 2er-Fraktionen wegfallen. Die Mandate wären dann zukünftig durch CDU, SPD und andere große Fraktionen zu besetzen, die jetzt bereits meist mit mehreren Personen in diesen Gremien vertreten sind.

Ebenso schwerwiegend wären die Folgen der von CDU und SPD beabsichtigten Gesetzesänderung für die unmittelbare Arbeit im Stadtrat. Nur Ratsfraktionen haben einen Anspruch auf personelle Unterstützung ihrer Ratsarbeit durch eigene Angestellte. Die Mitarbeiter unterstützen die Ratsmitglieder in der Vorbereitung der Termine in den Gremien, sichten der Informationsflut aus der Stadtverwaltung, unterstützen die Meinungsbildung und erledigen den täglichen Schriftverkehr für ihre Abgeordneten, die im Berufs- und Familienleben stehen. Und nicht zuletzt sind Ratsfraktionen über ihre Mitarbeiter auch für die Bürgerinnen für Anregungen, Kritik und Hinweise auf Missstände erreichbar.

„Eine Änderung des Gesetzes durch den Landtag lehnen wir ab. Dadurch würde der Einfluss der großen Parteien im Rathaus zulasten der kleinen erweitert. Das ist Demokratieabbau“, fasst die Vorsitzende der Fraktion Linke & Piraten, Piroska Evenburg zusammen."

Falls weitere angefragte Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.


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