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Fünf Jahre und sechs Monate Haft für BBS-Messerstecher

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Der 19-Jährige, der im Februar ein Mädchen an einer Berufsschule niedergestochen hatte, muss für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Foto/Video: aktuell24

Goslar. Am heutigen Montag fiel am Langericht Braunschweig das Urteil gegen den 19-Jährigen, der im Februar eine 18-Jährige schwer durch 13 Messerstiche verletzt hatte. Der Mann muss nun für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert.


Der Verteidiger der Nebenklägerin, Uwe Hoffmann, übte nach dem Urteilsspruch Kritik. Man hätte hier zu einem höheren Urteil kommen müssen, so Hoffmann, der ein anderes Strafmaß erhofft und auch erwartet hatte. "Meines Erachtens ist hier zu beanstanden, dass das Gericht die niederen Beweggründe nicht angenommen hat. Man hat zwar heimtückisches Handeln angenommen, aber meines Erachtens hat er auch aus niederen Beweggründen gehandelt. Und er hat vor allem mit direktem Vorsatz gehandelt", so Hoffmann und beschreibt noch einmal das brutale Vorgehen des 19-Jährigen bei dem Angriff auf die Schülerin. Zuerst hatte er sechsmal auf sie eingestochen. Als sich das Messer verbog, hatte er mit einem zweiten Messer weiter auf das Mädchen eingestochen.

Am 19. Februar wurde eine 18-Jährige von ihrem Ex-Freund an der BBS Baßgeige brutal mit dem Messer niedergestochen. Der junge Mann soll an diesem Tag einfach auf sein Opfer zugegangen sein und ihr unvermittelt und mit voller Gewalt sechsmal mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Als das Opfer anfing zu schreien, soll der Angeklagte weiter auf sie eingestochen und ihr dabei Verletzungen am Hals und Bauch zugefügt haben.

13 Stichverletzungen


Insgesamt soll er seinem hilflosen Opfer laut Angaben des Landgerichtes im Blutrausch mindestens 13 Stichverletzungen zugefügt haben. Motiv der Tat sei die Rache an seiner Ex-Freundin nach dem Beziehungsende gewesen. Bei der Tat habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Gegen den 19-Jährigen wurde ursprünglich sogar Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Das Urteil wird für den 8. Oktober erwartet.

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