Getötete Igel waren trauriges Unglück

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Während Mäharbeiten wurden mehrere Igel getötet. Foto: Anke Donner
Während Mäharbeiten wurden mehrere Igel getötet. Foto: Anke Donner | Foto: anke Donner

Braunschweig. Bei Mäharbeiten auf einer Rasenfläche der Kirchengemeinde Riddagshausen-Gliesmarode wurden mehrere Igel getötet. Die BIBS-Fraktion im Rat wollte nun wissen, wie es dazu kommen konnte. Die Stadtverwaltung erklärte, dass man auf dieser Fläche nicht zwangsläufig mit Igeln gerechnet hatte. Die Tötung der Tiere sei keinesfalls Absicht gewesen.


Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei der Fläche, auf der bei Mäharbeiten am 6. März mehrere Igel getötet wurden, um eine mit jungen Obstbäumen bestandene Wiese handelt, die im Besitz der Stiftung Braunschweigischer KulturbesitzSBK steht, die ev. Kirchengemeinde Riddagshausen-Gliesmarode ist nutzungsberechtigt. Die betreffenden Flächen werden von der Evangelischen Stiftung Neuerkerode gepflegt.

Nach Angaben des Klostergärtners wurde die Fläche seit Monaten nicht mehr gemäht, erklärt die Verwaltung. Der junge Obstbaumbestand sei durch die verfilzten Gräser gefährdet gewesen, so dass von einem ehrenamtlichen Helfer der Gruppe Kulturpaten eine Mahd durchgeführt wurde. Bei der Mahd kam es zur Tötung von einzelnen Igeln.

Die Fläche wurde nach Angaben des Klostergärtners einen Tag vor der Mahd mit acht Personen zum Zweck der Obstbaumpflege betreten. Keiner der Personen hätte ein Vorkommen von Igeln bemerkt. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Gruppe Kulturpaten sind von den Vorkommnissen bestürzt. Ihre Arbeit diene dem Erhalt des Klostergartens. Die Schädigung der Igel war vollkommen unbeabsichtigt. Es ist noch eine weitere Fläche mit Obstbäumen im gleichen Pflegezustand vorhanden. Auf eine Mahd wurde aufgrund der Vorkommnisse nun verzichtet. Diese soll im April oder Mai erst nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.

Nach fachlicher Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde handele es sich bei der Wiesenfläche auch nicht um ein typisches Winterquartier für Igel. Mit einem Vorkommen der Art bzw. einer Schädigung von Tieren durch die Mahd musste nicht grundsätzlich gerechnet werden. Einer speziellen, naturschutzrechtlichen Genehmigung für eine Mahd bedurfte es nicht.


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