"Ausgangssperre verfassungswidrig" - Fraktionen fordern Sondersitzung des Landtages

Für Grüne und FDP sind die geplanten Änderungen im Bundes-Infektionsschutzgesetz nicht zustimmungsfähig. Man sieht sogar verfassungswidriges Handeln.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Über die geplante Novelle des Bundes-Infektionsschutzgesetzes soll am kommenden Donnerstag im Bundesrat abgestimmt werden. Da das Gesetz weit in die Belange und Zuständigkeiten Niedersachsens eingreife und große Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Niedersachsen habe, beantragen die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und FDP eine Sondersitzung des Landtages. Es müsse vorab intensiv über das Verhalten Niedersachsens bei der entscheidenden Bundesratssitzung debattiert werden, heißt es in einer Presseinformation.


"Die geplanten Änderungen im Bundes-Infektionsschutzgesetz sind nicht zustimmungsfähig. Wir halten beispielsweise die pauschale Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 für unverhältnismäßig und deshalb für verfassungswidrig. Außerdem muss gewährleistet bleiben, dass die Modellkommunen in Niedersachsen umgesetzt werden können, denn sie bieten nicht nur den Menschen und Unternehmen endlich eine konkrete Perspektive, sondern werden auch wichtige Erkenntnisse zum weiteren Umgang mit der Pandemie liefern. Zu diesen und zahlreichen weiteren Punkten müssen die Landesregierung und die Regierungsfraktionen vor der Abstimmung im Bundesrat dem Landtag gegenüber klar Stellung beziehen, ihre Standpunkte darlegen und sich der öffentlichen Diskussion stellen", sagt der Vorsitzende der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner.

Die Sondersitzung solle möglichst am kommenden Mittwoch stattfinden.


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