Helios-Klinikum: Mitarbeiter arbeiten nach Corona-Kontakt weiter - Trotz Quarantäne

Mitarbeiter des Helios-Klinikums hatten am Dienstag vergangener Woche Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person und wurden vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Dieses erlaubte den Mitarbeitern jedoch trotz der Anordnung, weiterhin ihren dienstlichen Tätigkeiten nachzugehen.

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Das Helios-Klinikum in Gifhorn.
Das Helios-Klinikum in Gifhorn. | Foto: Sandra Zecchino

Gifhorn. Bereits am 22. September hatten Mitarbeiter des Helios-Klinikums Gifhorn Kontakt zu einer am Mittwoch vergangener Woche positiv auf das Coronavirus getesteten Person außerhalb der Klinik. Doch trotz angeordneter Quarantäne dürfen die Mitarbeiter - ausnahmsweise - in der Klinik weiterhin ihrem Dienst nachgehen. regionalHeute.de hat beim Landkreis Gifhorn nachgefragt, wie dieses Vorgehen zustande kam.


Quarantäne heißt Quarantäne - so möchte man meinen. Der Bruch dieser Vorschrift des Gesundheitsamtes gilt sogar als Straftatbestand. Bei den Mitarbeitern, die engen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, seien neben der Quarantäne auch zwei Testungen, einen und fünf Tage nach dem Erstkontakt angeordnet worden. Die ersten beiden Testungen, die bereits erfolgt sind, seien nach Auskunft des Landkreises negativ ausgefallen. Das Testergebnis eines erneuten Abstrichs vom heutigen Dienstag stehe noch aus. "Da es sich bei medizinischem Personal um systemrelevante Arbeitskräfte handelt, hat die Klinikleitung in enger Zusammenarbeit und nach alleiniger Vorgabe durch das zuständige Gesundheitsamt, das weitere Vorgehen abgestimmt", so Helios-Pressesprecherin Lisa Iffland.

Weiterhin sei es den Mitarbeitern vonseiten des Gesundheitsamtes gestattet worden, bei völliger Symptomfreiheit, weiter ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzugehen. Der Landkreis Gifhorn bestätigt dieses Vorgehen: "Wenn eine Person zu der Gruppe der Kontaktpersonen der Kategorie I oder III zuzuordnen ist, zu denen vor allem systemrelevante Berufe und daher auch in diesem Fall konkret die Helios-Mitarbeiter zählen, kann diese ihren Dienstpflichten unter verschärften hygienischen Maßnahmen nachgehen. Eine Beschäftigung in einem Hochrisikobereich wie einem Krankenhaus ist in so einem Fall nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt möglich", erklärt Landkreissprecherin Sina Sosniak. Die Kontaktkategorie III besteht explizit für die mögliche Exposition von systemrelevanten Arbeitskräften, denen mit Gestattung des Arbeitgebers eine Weiterarbeit im Betrieb unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden kann. Helios obliege dabei eine Informationspflicht gegenüber den Patienten bezüglich des möglichen Risikos einer Infektion. Iffland ergänzt, dass innerhalb der Klinik ohnehin grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeitende und Patienten herrsche.


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