Goslar. Das Land Niedersachsen fördert auch im Jahr 2022 Investitionen in kleine Kultureinrichtungen. Antragsberechtigte aus dem Landkreis Goslar können bis zum 31. Oktober Förderanträge stellen, teilte der Regionalverband Harz am heutigen Dienstag mit. Es können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, wobei die Förderung in der Regel in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt wird. Der Regionalverband Harz ist als Landschaftsverband für das Gebiet des Landkreises Goslar zuständig.
Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel eingetragene Vereine, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören. Beispiele sind Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen oder Musikzentren. Gefördert werden unter anderem bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur und Veranstaltungstechnik.
Bei der Förderung gibt es auch Einschränkungen
Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien und Grundstücken und Neubauten, in der Regel auch nicht bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Besitz des Landes oder einer Kommune. Voraussetzung für eine Förderung durch den Regionalverband Harz ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Projektbeschreibung und detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Internetseite des Regionalverbands zum Download zur Verfügung.