Mäuseplage: Futterknappheit und dauerhafte Zerstörung von Grünland drohen

Schnelle Hilfe hatten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies angekündigt. Sie wollen den Landwirten helfen, Grünlandflächen wiederherzustellen. Seit gestern können Landwirte nun mit dem entsprechenden Formular Hilfe beantragen.

Als Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer für die Anträge auf Wiederherstellung von Grünlandflächen verantwortlich (Symbolbild).
Als Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer für die Anträge auf Wiederherstellung von Grünlandflächen verantwortlich (Symbolbild). | Foto: Werner Heise

Region/Hannover. Von der aktuellen Mäuseplage betroffene Betriebe aus allen Regionen Niedersachsens und in Bremen können ab gestrigem Mittwoch mit einem gesonderten Formular Anträge auf Wiederherstellung der Grünlandnarbe im Rahmen außergewöhnlicher Umstände beziehungsweise höherer Gewalt stellen. Darüber informiert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.


Das entsprechende Antragsformular stellt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bewilligungsbehörde bereit. „Ich bin froh, dass wir den Landwirtinnen und Landwirten damit so kurzfristig helfen können, denn es geht hier um die Funktionalität eines für Niedersachsen sehr wichtigen Lebensraums", sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Antrag bei der Landwirtschaftskammer


Vertreter von Landwirtschaftsministerium, Umweltministerium, LWK sowie den kommunalen Naturschutzbehörden haben sich bei Gesprächen in den vergangenen Tagen darauf verständigt, dass schnell gehandelt werden müsse, da sonst eine existenzbedrohende Futterknappheit auf den Milchviehbetrieben sowie auch eine dauerhafte Zerstörung von Grünland, einem wichtigen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, drohe. Für Anträge auf Wiederherstellung von Flächen, die einem naturschutz- oder wasserrechtlichen Schutzstatus unterliegen, werden die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte von der LWK in das Genehmigungsverfahren einbezogen.

Hintergrund:


Bis zu 150.000 Hektar Grünland seien derzeit in Niedersachsen stark durch eine rasant wachsende Mäusepopulation geschädigt. Für die Erneuerung von Grünland gelten besondere Auflagen. So ist auch das Pflügen von Dauergrünland zur Wiederherstellung der Grasnarbe nur im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung zulässig.

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