Grillen in der Öffentlichkeit: Die erste Hürde ist genommen

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Schon bald könnten die ersten Grillabende in der Öffentlichkeit stattfinden. Symbolfoto: Anke Donner
Schon bald könnten die ersten Grillabende in der Öffentlichkeit stattfinden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Die Erlaubnis für das probeweise Grillen in der Öffentlichkeit hat die erste Hürde genommen. Bei einer Enthaltung gab der Bauausschuss in seiner Sitzung am heutigen Dienstag eine einstimmige Beschlussempfehlung für den Verwaltungsantrag. Die letzte Entscheidung trifft der Rat am 19. Juni.


"Das gibt ein Desaster", war sich Ratsherr Stefan Brix (Bündnis 90/Die Grünen), der sich bei der Abstimmung enthielt, sicher. Seine Zweifel bezogen sich auf die Frage, ob die Bürger überhaupt wüssten wo grillen erlaubt sei und wo nicht. "Intuitiv weiß doch keiner, wo ein Landschaftsschutzgebiet ist", so Brix. Er zweifele auch daran, dass sich dies durch die von der Verwaltung angekündigte Öffentlichkeitskampagne ändern lasse. Hinzu kämen Widersprüchlichkeiten, wie die Tatsache, dass etwa der KOMM Beach Club, wo professionell gegrillt werde, in einem Schutzgebiet liege, wo man privat nicht grillen dürfe.

Den "Probebetrieb" wagen


Auch andere Ausschussmitglieder hatten Zweifel, ob es jedem klar sei, wo gegrillt werden dürfe und wo nicht. Doch man war sich einig, dass man den "Probebetrieb" wagen wolle. Als "folgerichtig" bezeichnete Florian Röpke (parteilos, Fraktion Die Linke/Piraten) die Vorlage. Wenn man sich auf einenbestimmten Grillplatz festlegen würde, hätte man immer die jeweiligen Anwohner hier, die sich beschwerten. So könne man es erst einmal ein Jahr laufen lassen und gucken, wie groß überhaupt der Bedarf sei. Was Schlimmes könne ja eigentlich nicht passieren.

Rudolf Ordon (FDP) wies daraufhin, dass man den Passus genauer formulieren müsse, der die Sportanlagen beziehungsweise Sportvereine betreffe. Derzeit könnte man meinen, diese dürften auf ihren Anlagen auch nicht mehr grillen, was laut Stadtrat Thorsten Drahn definitiv nicht so gemeint war. Drahn erklärte auch, dass man notfalls auch dort Schilder aufstellen könne, wo das Grillen verboten sei. Man wolle es aber zunächst mit der Öffentlichkeitsarbeit versuchen, etwa eine Karte auf der Internetseite der Stadt.

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