Grillsaison: Hier darf in Grünanlagen gegrillt werden

Dank eines Pilotprojekts darf in Wolfenbüttel dieses Jahr noch in Grünanlagen gegrillt werden. Doch es gibt Ausnahmen!

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Während Haus- und Gartenbesitzer so langsam in die Grillsaison starten, stellt sich für manch andere die Frage nach geeigneten Grillplätzen. Dank eines Pilotprojektes, muss man in Wolfenbüttel nicht lange danach suchen.



Im Sommer 2019 hatte der Rat der Stadt Wolfenbüttel auf Initiative der Jungen Liberalen beschlossen, das Grillen probeweise in öffentlichen Grünanlagen - mit einigen Ausnahmen - zu gestatten.

Hier darf gegrillt werden


Nach Ende des Erprobungszeitraums sollte anhand der gesammelten Erfahrungen dann entschieden werden, ob in Wolfenbüttel eine dauerhafte Gestattung oder eine Beendigung des Grillens im öffentlichen Raum erfolgen sollte. Doch dann kam Corona und wirbelte das Leben ordentlich durcheinander. Aufgrund der vielen Einschränkungen gab es nur selten Gelegenheiten zusammen mit anderen im Freien zu Grillen. Die Probephase wurde daraufhin verlängert.

Bis zum 31. Oktober 2022 ist es jetzt also vorerst gestattet in öffentlichen Grünanlagen zu Grillen. Allerdings nur in solchen, die nicht in Landschaftsschutzgebieten liegen und nicht als Spiel- und Bolzplätze sowie Sportanlagen dienen, die sich im Eigentum oder Besitz von Sportvereinen befinden. Beim Grillen ist ausschließlich Gas oder Grillkohle in feuerfesten Grillgeräten zu verwenden. Und - was eigentlich selbstverständlich sein sollte - die Grillkohle sowie der übrige Abfall sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Eine Übersicht der öffentlichen Grünflächen, mit und ohne Restriktionen, gibt es in dieser Verwaltungsvorlage.


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