Handyparken kommt im Sommer

Schon Mitte Juli könnte es losgehen mit dem Handyparken.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Nachdem die Lessingstadt neue Parkautomaten bekommen hat, soll nun auch bald das Handyparken möglich sein. Laut einer Verwaltungsvorlage, die nun dem Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt vorgelegt werden soll, soll das Parken per Handy ab dem 1. August möglich sein. Eventuell sogar etwas früher.


Soweit der Rat dann in seiner Sitzung am 30. Juni dem Beschlussvorschlag zustimmt, ist eine Einführung des Handyparkens zum 1. August oder eher möglich. Durch die beginnenden Sommerferien könnte die Einführung bei entsprechend erfolgter Bekanntgabe der Verordnung
auch bereits zum 15. Juli geplant werden, teilt die Verwaltung mit.

Durch die Umsetzung werde es möglich, eine einfache, aber gleichzeitig zuverlässige Alternative zur Entrichtung der Parkgebühr mittels Bargeld und bargeldloser Zahlung an den Parkscheinautomaten anzubieten. Ziel sei es, alle drei Bezahlmöglichkeiten dauerhaft nebeneinander zu betreiben, wobei aber davon auszugehen sei, dass das konventionelle Bezahlen der Parkgebühren noch längere Zeit überwiegen, sich die digitale Bezahlform mit der Zeit aber immer mehr durchsetzen werde, heißt es weiter.

Einer für alle


In den letzten Monaten habe das Fachamt Kontakt mit verschiedenen Anbietern einer mobilen Bezahl-Lösung aufgenommen. Die gewonnenen Erkenntnisse hätten auch derzeit noch Gültigkeit und führen zu dem Vorschlag, entsprechende Pläne nicht mit einem einzelnen Anbieter, sondern mit einem Wettbewerbs-übergreifenden Zusammenschluss aller führenden Anbietern elektronischer Zahlungssysteme für ein bargeldloses Parken. Die Vorteile einer derartig universellen Lösung würden auf der Hand liegen, da den Parkplatznutzern die Wahlmöglichkeit zwischen allen in Deutschland aktiven Anbietern und verschiedenen Abwicklungsformen zur Verfügung stehe, so die Verwaltung. Die Stadt bräuchte keine einzelnen Anbieter auszuwählen und damit die übrigen Anbieter bei dieser Regelung außen vorzulassen.

Mit dem System vertraute Parkplatznutzer, die unterschiedliche Systeme aus anderen Kommunen bereits kennen und praktizieren, müssten sich nicht umstellen, sondern können auf „ihren“ Netzbetreiber zurückgreifen. Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik. Kunden können somit selbst entscheiden, welchen Systembetreiber sie wählen und welche Kosten mit dem damit verbundenen Parkvorgang auf sie zukommen.

Den Parkvorgang startet der Autofahrer per App, Anruf oder auch per SMS. Ganz nach Bedarf kann er die Parkzeit stoppen oder verlängern. Die Überwachung der Parkvorgänge erfolgt dann so, dass jeder Anbieter die gebuchten Parkvorgänge in Echtzeit an eine gemeinsame Datenbank meldet. Der Städtische Ordnungsdienst kann dann mittels Eingabe des Kennzeichens eine Abfrage starten, ob die Parkgebühr entrichtet wurde.


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