Geld für den Umbau - Land will Gastronomiebetrieben unter die Arme greifen

Über eine neue Richtlinie können zum Beispiel Umbauten gefördert werden, die dem Hygieneschutz dienen.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: pixabay

Helmstedt/Wolfsburg. Wie die Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) mitteilt, hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium nun eine Förderrichtlinie für Gaststättenbetriebe veröffentlicht. „Viele Gastronomen, besonders die mit Saalbetrieb, leiden stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Seit Monaten kämpfe ich mit meinen Kollegen für ihre Interessen. Deshalb freue ich mich, dass unsere politischen Initiativen zum Wohle der Branche in Hannover auf fruchtbaren Boden fallen“, sagte Veronika Koch. Und sie hob hervor: „Ein herzlicher Dank gilt Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann für das stets offene Ohr für die Belange der Wirtsleute. Gerade der ländliche Raum braucht Gasthäuser!“


Durch die Corona-Krise seien insbesondere die Gaststättenbetriebe zeitlich direkt und unmittelbar vom Lockdown getroffen worden. Sie und der Veranstaltungsbereich litten durch die noch immer bestehenden Beschränkungen weiterhin erheblich unter den Umsatzeinbußen. Mit dem Gaststättenförderprogramm sollen sie in die Lage versetzt werden, notwendige investive Qualitätsverbesserungen ihres Angebots zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen umzusetzen.

Konkret würden über die Richtlinie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie sonstige Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe gefördert. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Innen- und Außenbereichs an pandemiespezifische Belange wie zum Beispiel Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebes (Lüftungs-, Hygiene- oder Spül- und Küchentechnik, Outdoorheizkonzepte) oder Maßnahmen des vorbeugenden Hygieneschutzes (zum Beispiel Trennwände). Es wird einmalig ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Zuwendungshöchstbetrag beträgt 100.000 EUR. Fördervorhaben mit einer Fördersumme unter 5.000 Euro sind nicht förderfähig.

Hier kann die Richtlinie nachgelesen werden.


mehr News aus Helmstedt


Themen zu diesem Artikel


CDU