Übergangsfrist: Corona-Maßnahmen gelten fast alle bis zum 2. April

Danach will die Landesregierung ganz Niedersachsen zum "Hotspot" erklären. Der Landtag muss aber zustimmen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Derzeit sind die Zahlen der täglichen Corona-Neuinfektionen in Niedersachsen so hoch wie nie zuvor. Dennoch könnten schon bald viele einschränkende Maßnahmen entfallen. Zwar wird das Land von einer vom Bund gewährten Übergangsfrist Gebrauch machen, so dass die derzeit geltenden Maßnahmen weitgehend bis zum 2. April verlängert werden, danach muss man sich aber auf das beschränken, was das dann geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz zur Verfügung stellt. Und das ist nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nicht genug, wie Anke Pörksen, Sprecherin der Staatskanzlei, und Claudia Schröder, stellvertretende Vorsitzende des Corona-Krisenstabes, am heutigen Dienstag in einer Pressekonferenz betonten.



Derzeit laufe einiges parallel. Während im Bund am neuen Bundesinfektionsschutzgesetz gearbeitet wird, das Ende der Woche durch Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden muss, arbeitet man in Hannover an der neuen Corona-Verordnung, die am Freitag vorgestellt werden soll und am Samstag in Kraft tritt. Ursprünglich war geplant, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfällt. Doch der Bund habe eine Übergangsfrist bis zum 2. April gewährt, in der die meisten Maßnahmen aufrecht erhalten werden können. Davon wolle man auch Gebrauch machen, betonten Pörksen und Schröder. Danach seien dem Land aber die Hände gebunden.

Lockerung der Maskenpflicht für Grundschüler


Bereits mit der neuen Verordnung würden ab dem 19. März einige Beschränkungen entfallen wie sämtliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Kapazitätsbeschränkungen für Großveranstaltungen und die Verpflichtung für Gastronomiebetriebe zur Bereitstellung der Corona-Warn-App. Auch könnte es eine Lockerung der Maskenpflicht für Grundschüler geben. Diese sei aber noch nicht beschlossen und auch an einige Voraussetzung gebunden. So gelte sie nur beim Sitzen im Unterricht und auch nur wenn es in der Klasse keine Corona-Fälle oder Verdachtsfälle gebe.

Gesetz ablehnen ist keine Option


Nach Ablaufen der Übergangsfrist müsse man dann damit leben, was das neue Bundesinfektionsschutzgesetz hergebe. Mit dem derzeitigen Vorschlag sei man in Niedersachsen äußerst unzufrieden. Man hoffe noch auf Nachbesserungen, sehe diese aber nicht als realistisch an. Das Gesetz im Bundesrat zu blockieren, sei aber auch keine Option, so Anke Pörksen. "Wenn wir das Gesetz verhindern, haben wir gar keins mehr und auch keine Instrumente mehr in der Hand", so die Regierungssprecherin.


Einige Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und 2G- beziehungsweise 3G-Beschränkungen ließen sich durch die sogenannte Hotspot-Regelung aufrechterhalten. In Niedersachsen plane man, dies niedersachsenweit auszurufen. Hier müsse aber der Landtag zustimmen. Pörksen und Schröder appellierten zudem an die Eigenverantwortung der Menschen, die jetzt größer werde. Nur weil es keine Pflicht mehr sei, könne man dennoch Maske tragen. Auch könnten Geschäfte, Restaurants oder Einrichtungen durch das Hausrecht Maßnahmen anordnen.


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