IGS Schöppenstedt: Aufnahmezahlen entscheiden über Gründung

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Am 2. und 3. Mai können Eltern ihre Kinder für die IGS Schöppenstetd anmelden.Sollten hier nicht genügend Anmeldungen eingehen, muss die Landesschulbehörde entscheiden, ob die IGS eingerichtet wird. Foto: Jan Borner
Am 2. und 3. Mai können Eltern ihre Kinder für die IGS Schöppenstetd anmelden.Sollten hier nicht genügend Anmeldungen eingehen, muss die Landesschulbehörde entscheiden, ob die IGS eingerichtet wird. Foto: Jan Borner

Landkreis. Am 2. und 3. Mai können Eltern ihre Kinder an den weiterführenden Schulen im Landkreis Wolfenbüttel anmelden. Das betrifft auch die IGS in Schöppenstedt. Sollte hier nicht genügend Anmeldungen eingehen, könnte die Schule nicht eingerichtet werden.


Wie der Landkreis Wolfenbüttel mitteilte, könne die Schule nur eingerichtet werden, wenn Anmeldungen von mindestens 72 Kindern vorliegen. Das sei die Auflage der Landeschulbehörde. Bei weniger Anmeldungen würde die Behörde am Donnerstag, den 4. Mai bis 12 Uhr entscheiden, ob die Genehmigung zur Einrichtung dieser Schule widerrufen wird. Die Gründung der IGS wäre damit ausgeschlossen.

Informationen zum Losverfahren


Falls die IGS in Schöppenstedt nicht zustande kommt, hätten die dort angemeldeten Kinder die Möglichkeit, auf eine IGS in Wolfenbüttel zu gehen. Bei zu vielen Anmeldungen an den beiden IGS in Wolfenbüttel gibt es ein Losverfahren. Daran nehmen zunächst die Schulkinder teil, die den Erstwunsch IGS Schöppenstedt hatten.

Kinder, die etwa als Erstwunsch ein Gymnasium angegeben haben, nehmen an diesem Losverfahren nicht teil, auch wenn sie als Zweitwunsch eine IGS angaben. Sie haben einen Aufnahmeanspruch an einem Gymnasium. Erst nach Abschluss des Losverfahrens können sie sich am Nachrückverfahren zur Aufnahme an einer IGS in Wolfenbüttel beteiligen, falls es dort noch freie Plätze gibt.


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