Im Rathaus müssen weiter Masken getragen werden

Trotz dem Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht setzt die Goslarer Stadtverwaltung eine eigene Pflicht per Hausrecht durch.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marvin König

Goslar. Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Bereich gefallen. Sie aufrechtzuerhalten liegt allerdings auch im Hausrecht von Unternehmen und Institutionen. Wie die Stadt Goslar nun berichtet, hat sich die Verwaltung dazu entschieden, dass die FFP2-Maske im Rathaus aufbehalten werden muss. Die 3G-Regelung dagegen entfällt.



Die 3G-Regelung in der Stadtverwaltung entfällt, Maskenpflicht dagegen bleibt bestehen. Der Appell, so die Stadtverwaltung, gelte weiterhin: Anliegen sollten möglichst online oder telefonisch erledigen werden. Wer aber in Rathaus käme, der müsse sich auch weiterhin im Rahmen des Hausrechts an die Maskenpflicht im Gebäude halten. Dafür entfalle die 3G-Regel.

Anliegen möglichst digital erledigen


Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen werden die Bürger aber gebeten, ihre Anliegen möglichst online, telefonisch oder per E-Mail zu klären. Auf der Internetpräsenz der Stadt Goslar würden bereits jetzt Onlinedienstleistungen angeboten. Sollte ein persönliches Erscheinen dennoch notwendig sein, sei eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Insbesondere das Bürgerbüro arbeite weiterhin mit Terminen. Sie können ebenfalls online vereinbart werden oder alternativ telefonisch unter der Rufnummer (05321) 704-115.


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