In 2019 bleiben die Abfallgebühren stabil


Die Gebühren bleiben wie sie sind. Symbolfoto: Anke Donner
Die Gebühren bleiben wie sie sind. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Auch im kommenden Jahr können die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 1. Januar 2019 für den Bereich der Haushalte (Grundgebühr sowie die Gewichtsgebühr für den Restabfall und Bioabfall) und im Selbstanliefererbereich konstant gehalten werden. Dies teilte der Landkreis Helmstedt mit.


Die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen von Kreispolitik und Kreisverwaltung, die Abfallgebührenlast der Bürgerinnen und Bürger nicht steigen zu lassen, haben dieses Jahr wieder Früchte getragen. Dabei trägt auch die Einstellung des Überschusses aus dem Jahr 2016 mit 556.500,00 Euro zu diesem Ergebnis bei.

Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar:
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Die Behältertauschgebühr sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ in Höhe von 65,00 Euro pro 5m3 sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei. Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden. Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenem Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.

Der Gebührensatz für die Direktanlieferung von einer Tonne Restabfall bei der TRV konnte mit 225,00 Euro ebenso wie die Anlieferung von einer Tonne Bioabfall bei der Terrakomp GmbH mit 102,50 Euro stabil gehalten werden.


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