Influenza: Gesundheitsamt informiert und impft


Erstmals veranstaltet das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig in diesem Jahr einen Informationstag zur Virusgrippe (Influenza). Symbolfoto: Pixabay
Erstmals veranstaltet das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig in diesem Jahr einen Informationstag zur Virusgrippe (Influenza). Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Erstmals veranstaltet das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig in diesem Jahr einen Informationstag zur Virusgrippe (Influenza). Er findet statt am Dienstag, 23. Oktober, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes, Hamburger Straße 226. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Braunschweig hervor.


Das Gesundheitsamt bietet an diesem Tag im Rahmen seiner Kapazitäten auch die Grippe-Schutzimpfung an. Weitere sechs Gesundheitsämter in der Region, die sich im Hygienenetzwerk Südostniedersachsen zusammengeschlossen haben, beteiligen sich an dieser Aktion.

"Die Impfung ist die beste Möglichkeit, sich selbst zu schützen und eine Ausbreitung der Influenza in der Bevölkerung zu verhindern", wirbt Dr. Brigitte Buhr-Riehm, Leiterin des Gesundheitsamtes, dafür, sich rechtzeitig impfen zu lassen. "Eine Impfung schützt nicht nur jeden persönlich, sondern trägt zum allgemeinen Impfschutz der Bevölkerung bei. Je mehr Personen aus der Umgebung jedes Einzelnen gegen Influenza geimpft sind, umso weniger kann sich das Virus von Mensch zu Mensch ausbreiten. Die Medizin nennt dies Herdenimmunität."

Impfstoff von den Krankenkassen finanziert


Anders als in der letzten Influenza-Saison wird in diesem Jahr flächendeckend für die deutsche Bevölkerung der sogenannte quadrivalente Impfstoff angeboten und von den Krankenkassen finanziert. Quadrivalenz bedeutet, dass der Impfstoff gegen vier der in der letzten Impfsaison zirkulierenden Influenzastämme wirkt. Insbesondere richtet sich der Impfstoff gegen beide Stämme des Influenza-B-Virus, eben auch gegen den B-Stamm, der im Frühjahr 2018 für einen Großteil der vielen, schweren Erkrankungen verantwortlich war.

Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden. Neben der Impfung tragen hygienische Verhaltensweisen dazu bei, die Ausbreitung der Influenza einzudämmen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Influenzaimpfung für: alle Personen über 60 Jahre, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab sechs Monaten mit chronischen Grunderkrankungen, medizinisches Personal. Zu medizinischem Personal zählt auch das Personal von Alters- und Pflegeheimen. Für alle genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Aber auch bei Personen, die in die STIKO-Empfehlung nicht eingeschlossen sind, zahlt die Krankenkasse in vielen Fällen. Dies muss individuell mit der Krankenkasse abgestimmt werden.

Erneuerung jedes Jahr nötig


Die Influenza-Impfung muss jedes Jahr erneuert werden. Der Körper baut als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die bis zu sechs Monate wirksam sind. Der Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut. Die Impfung wird in den Oberarmmuskel gegeben. Sie ist in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Nebenwirkungen können Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies sind Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems, die zeigen, dass der Impfstoff wirkt. Sie stellen keine Komplikation dar und klingen in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.

Es besteht die Möglichkeit, sich am 23. Oktober im Gesundheitsamt vor Ort gegen Influenza impfen zu lassen. Mit der AOK, der DAK, der Techniker Krankenkasse und der Barmer hat das Gesundheitsamt Vereinbarungen getroffen. Mit diesen Krankenkassen rechnet das Gesundheitsamt die Impfung direkt ab, so dass vor Ort für die Impfung nicht bezahlt werden muss. Interessenten, die bei den genannten Krankenkassen versichert sind, werden gebeten, ihre Gesundheitskarte mitzubringen. Nur mit Vorlage der Gesundheitskarte kann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Versicherte anderer Krankenkassen oder Privatversicherte bezahlen für die Impfung im Gesundheitsamt 14 €, erhalten hierüber eine Bescheinigung und können sich gegebenenfalls die Kosten bei ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung erstatten lassen. Die Kostenerstattung ist mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.

Natürlich nimmt weiterhin auch jeder Hausarzt die Impfung vor. Viele Betriebe bieten zudem über ihre Arbeitsmediziner Impftermine an. "Wir bitten, diese Möglichkeiten auch in diesem Jahr zu nutzen, da unsere Impfkapazitäten am Informationstag verständlicherweise begrenzt sind", betont Dr. Buhr-Riehm.

Anreise


Das Gesundheitsamt ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Direkt vor dem Haus halten die Straßenbahnlinien 1 und 2 (Haltestelle Gesundheitsamt / Wasserwelt). Die Parkmöglichkeiten am Gesundheitsamt sind begrenzt. Deshalb wird vorrangig die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.


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