Keine Ausnahmen beim Halteverbot vor der Kita "Farbklecks"

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Im Wendehammer vor der Kita bleibt es beim absoluten Halteverbot. Symbolfoto: Anke Donner
Im Wendehammer vor der Kita bleibt es beim absoluten Halteverbot. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Eine Veränderung des Halteverbots im Wendehammer der Kindertagesstätte "Farbklecks" hatte der Stadtbezirksrat Broitzem angeregt. Den Eltern sollte das kurzfristige Bringen und Abholen ihrer Kinder ermöglicht werden. Wie die Verwaltung im Rahmen der Sitzung am heutigen Dienstag mitteilt, ist dies aber ausgeschlossen.


Auch der LKW-Verkehr könne nicht komplett verbannt werden. Der Hinweis, dass auf der Helene-Künne-Allee ab der Einmündung Martha-Fuchs-Straße ein LKW-Verbotsschild stehe, stimme zwar. Allerdings sei durch ein Zusatzzeichen der Lieferverkehr erlaubt. Aus diesem Grund dürften LKW, die für Lieferungen eingesetzt sind, bis zum Wendehammer fahren und dort wenden. "Somit muss der Wendehammer vollflächig zum Wenden von LKW zur Verfügung stehen und weder das Parken noch das Halten im Rahmen eines eingeschränkten Halteverbots kann dort erlaubt werden", so die Verwaltung.

Behindertenparkplatz ist vorhanden


Um das Ein- und Aussteigen für im Rollstuhl sitzende Kinder zu erleichtern - ein weiteres Argument der Antragsteller -, habe die Verwaltung in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte "Farbklecks" einen Behindertenparkplatz mit einer zeitlichen Beschränkung von Montag bis Freitag von 7 bis 16.30 Uhr vor der Kindertagesstätte angeordnet. Zudem sollen Grenzmarkierungen vor den Bordsteinabsenkungen der Kindertagesstätte das Parkverbot in diesem Bereich verdeutlichen und ein Queren der Helene-Künne-Allee erleichtern.

Des Weiteren werde die Kindertagesstätte die auf dem Grundstück vorhandenen Stellplätze den Eltern auch weiterhin zum Parken zur Verfügung stellen, so dass diese die Zahl der vorhandenen Parkmöglichkeiten entlang der Helene-Künne-Allee (außerhalb des Haltverbots im Wendehammer) noch erweitern.


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