Keine Badetage für Familien mit Hund am Heidbergsee

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In den Sommermonaten gilt am Heidbergsee für Hunde weiterhin "draußen bleiben". Symbolfoto: Archiv
In den Sommermonaten gilt am Heidbergsee für Hunde weiterhin "draußen bleiben". Symbolfoto: Archiv

Braunschweig. Festgelegte Badetage für Familien mit Hund sowie einen Hundebereich mit kindgerechtem Wasserzugang wird es am Heidbergsee nicht geben. Das gab die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Grünflächenausschusses am heutigen Donnerstag bekannt.


Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der „Petition - gegen das absolute Hundeverbot am Heidbergsee in Heidberg-Melverode“ angeregt. Das Hundeverbot wurde mittlerweile seitens der Verwaltung auf die Zeit vom 1. April bis 30. September beschränkt. Da dieses Verbot Familien mit Kindern und Hunden komplett die Möglichkeit nehme, an sommerlichen Tagen gemeinsam Erholung zu finden und sich nahe zu sein, sollte die Verwaltung prüfen, obfestgelegte Badetage für Familien mit Hundsowie einHundebereich mit kindgerechtem Wasserzugang eingerichtet werden könnte.

In beiden Fällen gibt es nun eine Absage: "Im Bereich der Liegewiesen und den Sandbereichen im Heidbergpark besteht in der warmen Jahreszeit hoher Nutzerdruck. Dadurch sind Konflikte zwischen Hundebesitzern und Personen ohne Hund besonders in den Liegebereichen, aber auch am Wasser zu erwarten, insbesondere wenn Hundebesitzer die erforderliche Sensibilität und das Verantwortungsbewusstsein im Einzelfall beim Führen des Hundes vermissen lassen", heißt es in der Begründung der Verwaltung.

Nutzerkonflikte vorprogrammiert


Wegen dieser zu erwartenden Nutzerkonflikte zwischen Hundehaltern und anderen Erholungssuchenden mit Kindern habe die Stadt in Abwägung der beiderseitigen Interessen ein vom 1. Mai bis 30. September beschränktes Betretungsverbot für Hunde erlassen. Eine unverhältnismäßige Benachteiligung von Familien mit Hunden werde darin nicht gesehen. Im Übrigen biete der Heidbergsee auch an anderen Stellen direkte Zugänge zum Wasser mit Hunden. Diese Nutzungsmöglichkeitsei lediglich während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli durch den in dieser Zeit bestehenden Leinenzwang für Hunde beschränkt.

Zwarwürden sich die zuvor dargestellten Nutzerkonflikte durch eine ausdrückliche Festsetzung von Badetagen ausschließlich für Familien mit Hund vermeiden lassen. Dies wäre jedoch rechtlich nicht möglich, weil die Liegewiesen und Sandbereiche wie der Heidbergpark insgesamt Teil der freien Landschaft sind. Diese dürfen gemäß grundsätzlich von jedermann betreten werden. Eine Einschränkung dieser Regelung in Form einer exklusiven Nutzung durch festgelegte Badetage für Familien mit Hund wäre daher gesetzwidrig. Im Übrigensei das Baden am Heidbergsee verboten und werde von der Stadt lediglich geduldet.

Kein eigener Hundestrand


"Auf Grund des relativ pflegeintensiven und dadurch kostenträchtigen Aufwandes ist die Ausweisung eines eigenen Bereichs für Hunde (Hundestrand) nicht vorgesehen", heißt es seitens der Verwaltung weiter.

Ein beschränkter Zugang hierzu ausschließlich für Hundebesitzer mit Kindernsei ausoben genannten Gründen ebenfalls nicht möglich. Der Zugang zu diesem Bereich stünde auch nicht mehr jedermann offen. Den Anregungen in der Petition könne daher aus vorgenannten Gründen nicht gefolgt werden.

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