Keine Maskenpflicht auf Supermarkt-Parkplätzen

In den Geschäften gilt die Maskenpflicht. Doch wie sieht es draußen aus? Im Landkreis Peine hat man noch keine generelle Maskenpflicht auf den Parkplätzen des Einzelhandels angeordnet.

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In vielen Straßen gilt bereits eine Maskenpflicht. Doch wie sieht es mit Supermarkt-Parkplätzen aus?
In vielen Straßen gilt bereits eine Maskenpflicht. Doch wie sieht es mit Supermarkt-Parkplätzen aus? | Foto: aktuell24

Peine. Mit den steigenden Coronazahlen verhängen viele Städte und Kreise auch Maskenpfllichten im öffentlichen Raum. Auf vielen Straßen und Plätzen kommt man um das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nicht mehr herum. Auch wenn es sich dabei - der eigenen Wahrnehmung nach - nicht immer zwangsläufig um Hotspots handelt. Doch wie sieht es auf den Parkplätzen der Einkaufszentren aus? Dort, wo sich - vor allem samstags - die Menschen schon vor dem Betreten der Märkte auf die Pelle rücken und die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können?



Ob beim Aussteigen aus dem Auto in engen Parklücken, dem Holen oder Wegbringen der Einkaufswagen oder dem Beladen der Kofferräume - die Gefahr, dass man seinem Einkaufsnachbarn zu nahe kommt, ist groß. Eine Maskenpflicht auf Parkplätzen wäre doch angebracht, oder? Doch nicht alle Städte und Kreise machen es so wie der Landkreis Gifhorn und verhängen eine Maskenpflicht auf allen Parkplätzen des Einzelhandels. Im Landkreis Peine, so erklärt es Landkreissprecher Fabian Laaß, könne die Verwaltung eine solche Maskenpflicht als Infektionsschutzbehörde anordnen, habe es aber noch nicht flächendeckend getan. Eine Maskenpflicht auf Supermarkt-Parkplätzen besteht also derzeit nicht. "Im Krisenstab wurde das zumindest für die größeren Bahnhofsparkplätze andiskutiert. Letztlich wurde eine Maskenpflicht in der Peiner Fußgängerzone, auf und im Umfeld von Wochenmärkten und im Umfeld des Peiner Bahnhofs von uns verfügt", sagt Fabian Laaß auf Nachfrage und verweist auf die Corona-Konferenz von Bund und Länder am morgigen Mittwoch. "Ob sich die Corona-Verordnung des Landes ab der kommenden Woche dahingehend ändern wird, kann von uns derzeit leider noch nicht abgeschätzt werden", sagt der Landkreissprecher.


Hier gilt in Peine die Maskenpflicht:


In der gesamten Fußgängerzone der Peiner Innenstadt; also in dem Bereich der Peiner Innenstadt, der durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fußgängerzone" und „Ende einer Fußgängerzone" gekennzeichnet ist, in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr. Auf dem Gelände des Peiner Bahnhofes und dem Gelände des Peiner Busbahnhofes, begrenzt von der Braunschweiger Straße, Glockenstraße und Beethovenstraße. Diese Regelung gilt nicht nur für Reisende mit Bus und Bahn, sondern auch für Personen, die diese Bereiche lediglich passieren, und zwar in dem Zeitraum zwischen 6 und 19 Uhr. Auf dem Gelände der jeweiligen Wochenmärkte und ähnliche Märkte während der jeweiligen Marktöffnungszeiten. Das gilt auch für Passanten ohne Kaufabsichten, die das Marktgelände lediglich passieren.


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