Kita-Schließungen und Quarantänemaßnahmen: Eltern sollen Geld zurück bekommen

Die Stadt Wolfenbüttel will die Rückerstattungen auf den Tag genau abrechnen. Das Geld würde am Ende des Kita-Jahres erstattet.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Sei es eine generelle vom Land angeordnete Schließung aller Kitas oder einzelne Quarantänemaßnahmen an betroffenen Einrichtungen: Aufgrund von Corona-Maßnahmen konnten Eltern in den vergangenen Monaten häufig ihre Kinder nicht in die Kita schicken. Die Gebühren wurden in der Regel trotzdem eingezogen. Doch es soll Geld zurück geben. Stimmt der Rat der Stadt am nächsten Mittwoch zu, so will die Stadt sogar über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Rückerstattung hinaus gehen. Es soll dann auf den Tag genau abgerechnet werden.


"Die Eltern, deren Kinder aufgrund einer quarantänebedingten Schließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorübergehend nicht in einer Kindertagesstätte der Stadt Wolfenbüttel betreut werden konnten und können, erhalten eine auf diesen Zeitraum bezogene anteilige Erstattung der gezahlten Gebühren und Entgelte", heißt es in der Verwaltungsvorlage, die auch im Finanzausschuss am heutigen Freitag diskutiert wird. Die Rückzahlung soll dann unmittelbar nach Ende des KiTa-Jahres 2020/2021 erfolgen.

Gebührenpflicht erlischt erst am 20. Tag


Die Erstattung von Gebühren für die Betreuungsleistung und Entgelten für das Mittagessen ist in der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel geregelt. Demnach erlischt die Gebührenpflicht erst dann, wenn die Betreuung an 20 aufeinander folgenden Tagen unterbrochen ist. Dies sei in diesem Kita-Jahr nur im Januar und im Februar der Fall, und auch nur dann wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Diese Gebühren wurden bereits oder werden zeitnah erstattet.

Weil die genannte Satzung aber bei den temporären Schließungen einer Kita Krankheiten wie Masern und Windpocken oder Vorfälle wie Läusebefall im Sinn hatte und keine weltweite Ausbreitung eines Virus, gegen das zunächst kein Impfstoff und bisher auch kein
Medikament eingesetzt werden konnte beziehungsweise kann, will die Stadt bei der Erstattung darüber hinaus gehen.

Auf den Tag genau abrechnen


"Da - zumindest bisher - nicht alle Eltern von einer spezifisch quarantänebedingten Schließung betroffen waren, einzelne Eltern allerdings bereits mehrfach, erscheint eine Gebührenerstattung ziel- und sachgerecht, die sich auf diese individuellen Gegebenheiten bezieht", heißt es in der Begründung des Antrags. Daher schlägt die Verwaltung eine "Spitzabrechnung" vor, die eine taggenaue Berechnung vorsieht. Die von den betroffenen Eltern auf der Grundlage ihrer Einkommensverhältnisse gezahlte Gebühr wird auf das Jahr hochgerechnet, durch die jährlichen Betreuungstage dividiert und mit der Anzahl der Betreuungstage multipliziert, die ihnen für ihre Kinder aufgrund der quarantänebedingten Schließung nicht zur Verfügung standen. Daraus ergibt sich ein entsprechender Tagessatz, der die Grundlage für den jeweiligen Erstattungsbetrag bietet. Beim Mittagessenentgelt könne diese "Spitzabrechnung" ebenfalls erfolgen.

Die Rückzahlung der Gebühren und Entgelte an die betroffenen Eltern soll unmittelbar nach dem Ende des Kita-Jahres erfolgen. Es sei momentan nicht absehbar, ob und in welchem Umfang weitere quarantänebedingten Schließungen von Kindertagesstätten in den kommenden Wochen und Monaten erfolgen. Würde die Verwaltung in jedem einzelnen Fall unmittelbar nach Aufhebung einer Quarantäneentscheidung die Prüfung des Erstattungsumfangs und die Rückzahlung - gegebenenfalls auch durch Verrechnung mit bereits geleisteten Zahlungen der Eltern - vornehmen, wäre der administrative Aufwand enorm und je nach Situation ein Zeitverzug nicht immer auszuschließen, so die Verwaltung.


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