Kontaktverbot gilt auch im Freien - Verstöße werden strikt geahndet

Auch wenn das Wetter dazu einladen sollte. Das Kontaktverbot besteht auch im Freien. Verstöße werden strikt geahndet.

Auch wenn das schöne Wetter dazu einlädt sich draußen aufzuhalten: Man sollte das Kontaktverbot dabei einhalten. Symbolbild.
Auch wenn das schöne Wetter dazu einlädt sich draußen aufzuhalten: Man sollte das Kontaktverbot dabei einhalten. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Mit dem kommenden Wochenende sollen die Temperaturen wieder deutlich ansteigen. Das Frühlingswetter könnte viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Ausflug an den Salzgittersee oder die städtischen Parks animieren. Dazu betont Oberbürgermeister Frank Klingebiel in einer Pressemitteilung der Stadt Salzgitter: „Bewegung und frische Luft sind wichtig und ein wenig Sonne können wir alle gebrauchen, besonders in Zeiten, die uns so viel abverlangen. Mein Dank gilt denen, die sich an die Regeln halten, allen anderen sei nochmal deutlich gesagt, dass die Kontaktbeschränkungen auch im Freien gelten.“


Grundsätzlich gelte, dass sich höchstens zwei Personen beziehungsweise Familien, die in einem Haushalt leben, zusammen im Freien bewegen dürfen. Auch die private Grillparty mit Nachbarn im eigenen Garten oder die Geburtstagsparty mit Familien und Freunden seien aktuell nicht erlaubt, da es sich um Veranstaltungen im privaten Bereich handele. Konsequenterweise werde das auch für die traditionellen Osterfeuer gelten, die dieses Jahr entfallen.

Hierzu Klingebiel: „Je strikter wir diese Einschränkungen in den kommenden Tagen und Wochen einhalten, desto eher können wir wieder gemeinsam am Grill stehen oder Geburtstage feiern. Diese Verbote sind alternativlos. Sie retten Menschenleben und unser Gesundheitssystem vor dem Kollaps.“ Verstöße seien kein Kavaliersdelikt, sondern werden von dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Polizei strikt geahndet.






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