Kontrollen fortgesetzt: Nur noch eine Shisha-Bar beanstandet


Symbolfoto: Pixabay
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Braunschweig. Mitarbeiter der städtischen Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten haben erneut alle bekannten neun Shisha-Bars in Braunschweig überprüft. Anders als bei früheren Kontrollen gab es diesmal lediglich in einem Betrieb Beanstandungen, berichtet die Stadt Braunschweig am heutigen Mittwoch in einer Pressemitteilung.


Noch im März waren in keiner der Shisha-Bars, in denen der Gebrauch von Wasserpfeifen angeboten wird, vollständig einwandfreie Betriebszustände festgestellt worden. Offenbar haben die früheren Kontrollen durch die Stadt Braunschweig mit entsprechenden Maßnahmen und Sanktionen Wirkung gezeigt und zu einem Umdenken und einer Verhaltensänderung bei den meisten Betreibern geführt.

Die Kontrollen fanden in der Nacht zum 1. Dezember statt. Eine Shisha-Bar hatte zur späten Stunde bereits geschlossen. Nur in einem der anderen acht Betriebe wurden gesundheitsgefährdende Zustände vorgefunden, die ein Eingreifen auf Grundlage des Niedersächsischen Gaststättengesetzes erforderlich machten.

Von den Mitarbeitern wurde die Belastung der Raumluft mit Kohlenmonoxid (CO) in den Gasträumen und den Vorbereitungsbereichen gemessen. Als gesundheitlich verträglich wird ein CO-Grenzwert von 30 ppm (parts per million) angesehen.

15 Shishas mussten sofort ausgemacht werden


In dem Betrieb, der zu Beanstandungen Anlass gab, wurde dieser Grenzwert sowohl in den Gasträumen als auch im Vorbereitungsbereich erheblich überschritten. Um die anwesenden Gäste zu schützen, wurden Anordnungen nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz erteilt. Diese bestanden darin, unverzüglich den Gastraum durchzulüften und von den in Betrieb befindlichen 21 Shishas sofort 15 außer Betrieb zu nehmen. Außerdem wurde das Personal der Shisha-Bar angehalten, die Kohlereste aus dem Gastraum zurückgekommener Shishas mit Wasser abzulöschen, anstatt sie im Vorbereitungsbereich in einem Metallgefäß ausglühen zu lassen. So konnte auch dort die Belastung der Raumluft deutlich gesenkt werden.

Die Betriebe wurden außerdem hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes überprüft. Festgestellt wurde, dass nur in dem Betrieb, der wegen der Kohlenmonoxidbelastung der Raumluft aufgefallen war, Tabak auch außerhalb des Raucherraums in den Shishapfeifen geraucht wurde. Damit lag zugleich ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vor.

Alle festgestellten Ordnungswidrigkeiten wurden angezeigt. Weitere Nachkontrollen werden erfolgen.


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