Kreistag: Nur wer bleibt, bekommt sein Sitzungsgeld

Die Kreistagsabgeordneten müssen am Montag über ihre eigenen Sitzungsgelder beraten. Dabei gibt es von der Verwaltung eine klare Bedingung.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner/Pixabay

Wolfenbüttel. Wenn am kommenden Montag der Kreistag zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt, muss sich das Gremium mit den eigenen Sitzungsgeldern beschäftigen. Die sollen, so schlägt es die Kreisverwaltung vor, nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden.


Zukünftig müssen die Abgeordneten des Kreistages mindestens die Hälfte der Sitzung anwesend sein, um ihr Sitzungsgeld zu erhalten. So steht es zumindest in einer Verwaltungsvorlage, über die das Gremium zu entscheiden hat. Die Änderung, dass ein Sitzungsgeld erst gewährt wird, wenn ein Mitglied des Gremiums die Hälfte der Gesamtdauer der Sitzung anwesend war, soll kurze Teilnahmen verhindern und zu einer gerechteren Verteilung des Sitzungsgeldes beitragen. Die Regelung stelle klar, dass für eine nur kurze Teilnahme kein Sitzungsgeld gezahlt wird, heißt es in der Begründung.

Auch Höhe soll neu festgelegt werden


Außerdem soll während der Kreistagssitzung über die Höhe der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten, der vorsitzenden Ausschussmitglieder, deren Vertreter und die Vertreter der Landrätin beraten werden. Über welche Beträge gesprochen wird, ist aus der Vorlage nicht ersichtlich.

Laut Satzung aus dem Jahr 2020 bekommen die politischen Vertreter folgende Entschädigungen gezahlt:
Die Kreistagsabgeordneten erhalten bisher für die Teilnahme an Kreistags-, Ausschuss-, Fraktions- und bis zu vier Fraktionsvorstandssitzungen sowie Besprechungen, Besichtigungen, Empfängen, sofern die Teilnahme an diesen Veranstaltungen vom Kreistag oder Kreisausschuss genehmigt worden ist, ein Sitzungsgeld von 33 Euro je Sitzung oder Veranstaltung. Wird eine Sitzungs- oder Veranstaltungsdauer von jeweils insgesamt sechs Stunden überschritten, wird ein erhöhtes Sitzungsgeld von bisher 60 Euro gewährt.

Neben den Sitzungsgeldern bekommen die Kreistagsabgeordneten eine Aufwandsentschädigung von bisher monatlich 145 Euro, Abgeordnete, die ihre Unterlagen wie Einladungen und Sitzungsvorlagen ausschließlich in elektronischer Form beziehen, erhalten monatlich zusätzlich einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von 22 Euro.

Die Vertreter und Vertreterinnen der Landrätin, Fraktionsvorsitzende und die weiteren dem Kreisausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten erhalten neben ihrer Aufwandsentschädigung noch eine weitere monatliche Zahlung. Die Vertreter der Landrätin erhalten 340 Euro monatlich, Fraktionsvorsitzende je nach Fraktionsstärke zwischen 230 und 395 Euro. Der Kreistagsvorsitzende erhält 110 Euro.

Angemerkt sei dabei, dass auch die lokalen Politiker ihre Einnahmen mitunter nach dem entsprechenden Satz versteuern müssen.


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