Land prüft Fliegerhorst als Notunterkunft

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Nun laufen beim Innenministerium auch Prüfungen zum Goslarer Fliegerhorst. Dies teilte Svenja Mischel, Sprecherin des Innenministeriums, mit. Foto: Anke Donner
Nun laufen beim Innenministerium auch Prüfungen zum Goslarer Fliegerhorst. Dies teilte Svenja Mischel, Sprecherin des Innenministeriums, mit. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Nun laufen beim Innenministerium auch Prüfungen zum Goslarer Fliegerhorst. Dies teilte Svenja Mischel, Sprecherin des Innenministeriums, mit. 

"Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir derzeit in der Prüfung des in Rede stehenden Standortes sind. Darüber hinaus gehende Informationen kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht geben", ist die knappe Antwort aus Hannover. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die das ehemalige Militärgelände verwaltet, erklärt das Prozedere. Grundsätzlich würde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BImA, die kommunalen und staatlichen Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen unterstützen. Dort würde man das eigene Portfolio regelmäßig auf Liegenschaften untersuchen, die den kommunalen oder staatlichen Behörden für die Unterbringung zur Verfügung gestellt werden können. Das „Angebots-Portfolio“ umfasst hierbei alle frei verfügbaren Liegenschaften – zum Beispiel ehemalige militärische Objekte, nicht mehr benötigte Verwaltungsgebäude oder Freiflächen sowie bei Bedarf auch Wohnungen. Alle Bedarfsträger wie Länder, Bezirksregierungen, Landkreise und Kommunen seien umfassend darüber informiert, welche Bundesliegenschaften in ihrem Einzugsgebiet zur Verfügung stehen. Ausschließlich sie prüfen auch, ob sich eine Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen eignet oder nicht. Mit Blick auf den ehemaligen Fliegerhorst in Goslar bleibt das Ergebnis der Prüfung durch das Land abzuwarten, teilte eine BImA-Sprecherin gegenüber regionalGoslar.de mit.

Schon mehr als 88.000 Flüchtlinge auf Bundesliegenschaften


Insgesamt wurden inzwischen bereits mehr als 88.000 Flüchtlinge auf BImA- Liegenschaften untergebracht. Seit Anfang des Jahres müssen die Kommunen für die Unterbringung auf Bundeliegenschaften auch keine Miete mehr bezahlen. Zudem wird aktuell in Berlin an einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung gearbeitet, die es der BImA schon bald ermöglicht, die Kosten für die Herrichtung geeigneter Objekte zu übernehmen. Bisher haben die Länder und Kommunen in 257 Fällen Nutzungsverträge mit der BImA geschlossen bzw. steht ein Vertragsabschluss kurz bevor. Weitere 271 BImA-Liegenschaften befinden sich noch in Prüfverfahren durch die Bedarfsträger, teilte die BImA mit.


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