Landkreis unterstützt Ansiedlung von Hebammen


Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichnet eine Richtlinie, mit der der Landkreis Gifhorn die Ansiedlung freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger unterstützen möchte; (vorne links im Bild: Stefanie Winter, Kreisvorsitzende Gifhorn, Hebammenverband Niedersachsen e.V., vorne rechts im Bild: Christine Gehrmann, Leiterin der Stabsstelle Demografie). Foto: Landkreis Gifhorn
Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichnet eine Richtlinie, mit der der Landkreis Gifhorn die Ansiedlung freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger unterstützen möchte; (vorne links im Bild: Stefanie Winter, Kreisvorsitzende Gifhorn, Hebammenverband Niedersachsen e.V., vorne rechts im Bild: Christine Gehrmann, Leiterin der Stabsstelle Demografie). Foto: Landkreis Gifhorn | Foto: Stefanie Winter, Kreisvorsitzende Gifhorn, Hebammenverband Niedersachsen e.V., vorne rechts im Christine Gehrmann, Leiterin der Stabsstelle Demografie)

Gifhorn. Mit einem neuartigen Ansatz unterstützt der Landkreis Gifhorn die Ansiedlung freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger und bietet bessere Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufs. Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichnete eine entsprechende Richtlinie, die ab sofort in Kraft tritt, so der Landkreis Gifhorn.


„Wir stellen mit dieser Richtlinie Weichen für den weiteren Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur in unserem Landkreis, denn für junge Familien ist eine gute Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt das A und O der Familiengründung. Daher habe ich mich besonders für die Unterstützung freiberuflicher Hebammen eingesetzt, denn ihre Arbeit ist unter anderem der Schlüssel dazu“, so Landrat Andreas Ebel anlässlich der Unterzeichnung der Richtlinie. Schon die Vergabe von zwei Stipendien an Hebammen in Ausbildung trage dazu bei, die Anwerbung von Hebammen im Landkreis zu fördern.

Dies sind die Leistungen:


Im Rahmen eines Austauschgespräches mit freiberuflichen Hebammen aus dem Landkreis habe Ebel die Richtlinie den anwesenden Hebammen vorgestellt, die sich hocherfreut über die Würdigung ihres Berufstandes und der Arbeit gezeigt hätten. Mit der Richtlinie, deren Grundlagen der Kreistag im Dezember zustimmte, seien folgende Leistungen verbunden:

Zum einen die Förderung der Neuanwerbung von Hebammen- Existenzgründungszuschuss für die Niederlassung als freiberufliche Hebamme/ Entbindungspfleger im Landkreis Gifhorn: Zum Aufbau einer freiberuflichen Hebammenpraxis in einer Gemeinde im Landkreis Gifhorn gewährt der Landkreis Gifhorn in der Zeit der Existenzgründung einen Gründungszuschuss in Höhe von bis zu 1.500 Euro.

Außerdem die Ausbildungsbegleitung für Hebammen/ Entbindungspfleger: Zur Begleitung und Förderung der praktischen Ausbildung von Hebammen, der sogenannten Externate, gewährt der Landkreis Gifhorn ausbildenden Hebammen eine Entschädigung. Hiervon verspricht sich der Landkreis den sogenannten „Klebeeffekt“. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass nach einer guten Ausbildung Neuansiedlungen dort erfolgen, wo schon Kontakte bestehen und gute Erfahrungen gemacht worden sind.

Wie auch die Förderung der beruflichen Fortbildung freiberuflich tätiger Hebammen/ Entbindungspfleger: Der Landkreis Gifhorn bezuschusst Pflichtfortbildungen, die Hebammen/ Entbindungspflege leisten müssen. Geplant ist hier, Fortbildungen über die zukünftige Hebammenzentrale zu organisieren, damit die Hebammen kurze Wege und weniger Kosten für ihre Fortbildungen aufbringen müssen. „So haben sie mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit und wir unterstützen sie dabei!“ – so Kreisrat Rolf Amelsberg.

Weiterhin bestehen Engpässe


Die aktuelle Versorgungssituation im Landkreis sei weiterhin nicht ausreichend. Abgesehen von Engpässen im Helios-Klinikum (der Kreissaal musste im Dezember für eine Woche geschlossen werden) würden auch die freiberuflichen Hebammen über die Not zu vieler schwangerer Frauen, eine Hebammenbetreuung zu organisieren. Zur Entspannung solle die im Mai avisierte Einrichtung der Hebammenzentrale beitragen. Ein gezieltes Suche/Biete- Verfahren solle dazu beitragen, Doppelbuchungen zu vermeiden und unkompliziert eine Vermittlung zum Beispiel von Schwangerschaftsgymnastik, Wochenbettbetreuung oder Rückbildungskursen zu organisieren.


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