Landkreis: Zuschuss für das Sportheim des TSV Semmenstedt

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Gibt es vom Landkreis Wolfenbüttel eine Finanzspritze für das Sportheim in Semmenstedt? Foto: Archiv/Sandra Zecchino
Gibt es vom Landkreis Wolfenbüttel eine Finanzspritze für das Sportheim in Semmenstedt? Foto: Archiv/Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Semmenstedt. Das Sportheim des TSV Semmenstedt stammt noch aus den 1960er Jahren. Eine Sanierung ist dringend erforderlich. Die Landkreisverwaltung empfiehlt nun, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 13.548 Euro zu gewähren. Der Ausschuss für Schule und Sport beschäftigt sich am 23. August mit der entsprechenden Vorlage.


Der TSV Semmenstedt habe im Februar 2016 die Bezuschussung zur Sanierung des Sportheimes beantragt. Dieses wurde bereits 1968 gebaut und es wurden bisher nur kleine Reparaturarbeiten durchgeführt. Daher entsprächen die Sanitäranlagen, das Dach und die Außenfassade nicht mehr dem neuesten Stand. Das gesamte Gebäude sei nicht wärmegedämmt. Durch die Sanierung werde eine deutlich bessere Energieeffizienz für den Verein erreicht und die Heizkosten würden gesenkt. Außerdem werde durch die geplante Maßnahme der funktionstüchtige Zustand des Gebäudes wieder hergestellt und der Gebäudewert bliebe erhalten.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde dem TSV Semmenstedt mit Wirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung am 1. März 2016 gewährt. Dem Antrag auf Bezuschussung lagen Angebote der Firmen „Dachdeckermeister Dirk Wiegel“ „HEIWA GmbH“ und dem Fliesenlegerfachgeschäft „Hans-Joachim Spörer“ bei, die für die Sanierung des Sportheimes Kosten in Höhe von insgesamt 67.741,18 Euro ausweisen.

Sanierungsmaßnahme angemessen


Die geplante Sanierungsmaßnahme sowie die dafür veranschlagten Kosten seien aus fachtechnischer Sicht angemessen. Die Finanzierung stelle sich nach dem Beschlussvorschlag wie folgt dar: Zuschuss Assefonds 54.193,18 Euro,Zuschuss des Landkreises Wolfenbüttel 13.548Euro,insgesamt: 67.741,18Euro.

Nach Ziffer II der Richtlinien für Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Wolfenbüttel betrage der Zuschuss für bauliche Sanierungsmaßnahmen maximal 20 Prozentder zuwendungsfähigen Ausgaben. In den vergangenen Jahren seien für solche Maßnahmen generell 20 Prozentgewährt worden. Im vorliegenden Fall ergebe sich somit ein Kreiszuschuss in Höhe von 13.548Euro. Die Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant und können - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts - zur Verfügung gestellt werden.


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