Leiche in der Weser: Keine Verurteilung wegen Mordes

Die 19-jährige Andrea K. aus Schöningen wurden tot in der Weser gefunden. Heute fiel am Landgericht Verden das Urteil gegen die Angeklagten, die für den Tod der jungen Frau verantwortlich sein sollten.

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(Symbolbild) | Foto: pixabay

Schöningen. Vor eineinhalb Jahren wurde die Leiche der damals 19-jährigen Andrea K. aus Schöningen aus der Weser geborgen. Gefesselt an eine Waschbetonplatte fand das Leben der jungen Frau ein grausames Ende. Heute wurden vor dem Landgericht Verden die Urteile gesprochen. Statt lebenslang für Mord gab es mehrjährige Haftstrafen unter anderem wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen für die drei Angeklagten.



Wie Dr. Rouven Seeberg, Vorsitzender Richter am Landgericht Verden auf Nachfrage berichtet, wurde der 41-jährige Angeklagte wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexuellen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen, jeweils in Tatmehrheit zueinanderstehend, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Vom Tatvorwurf des Mordes wurde er freigesprochen.

Der 54-jährige Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Auch er wurde von der Mordanklage freigesprochen.

Die mit angeklagte 40-Jährige wurde vom Vorwurf des Mordes ebenfalls freigesprochen. Sie wurde wegen Beihilfe zur Zwangsprostitution, Beihilfe zur Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten Vergewaltigung, Beihilfe zur versuchten sexuellen Nötigung, unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Urteile sind damit deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen geblieben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten auf lebenslange Freiheitsstrafen plädiert. Die Verteidigung hatte auf Strafen von zwei Jahren auf Bewährung bis nicht über fünf Jahre plädiert.

Todesursache unklar


Nach den Feststellungen der Kammer sei die Todesursache nicht Ertrinken gewesen, so Seeberg. Das Opfer muss nach den Urteilsfeststellungen schon zeitlich vorher in der Garage zu Tode gekommen sein, wobei die Todesursache hierbei nicht zweifelsfrei festgestellt sei. Möglich sei, dass die junge Frau durch das Zuhalten des Mundes erstickt oder ihr eine tödliche Menge Salz verabreicht wurde. Wer hierfür strafrechtlich verantwortlich sei, konnte die Kammer nicht zweifelsfrei feststellen, sodass in Bezug auf den Vorwurf des Tötungsdelikts für alle Angeklagten ein Freispruch erfolgt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

U-Haft wird angerechnet


Die Angeklagten waren im Juli 2020 vorläufig festgenommen worden. Die Untersuchungshaft wird voll angerechnet. Danach errechnen sich die Tage, die noch zu verbüßen sind, sollte das Urteil rechtskräftig sein. Am Beispiel der 40-jährigen Mittäterin würde das bedeuten, dass sie noch etwa eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe in Haft bleiben müsste, sollte die die Gesamtstrafe absitzen.


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