Manczak-Prozess: Verteidiger fordern Freilassung des Angeklagten

Am vergangenen Freitag haben die Anwälte des Angeklagten Haftbeschwerde eingelegt.

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Der Angeklagte Martin G. (rechts) mit seinen Verteidigern Martin Nitschmann und Andreas Zott.(Archivfoto)
Der Angeklagte Martin G. (rechts) mit seinen Verteidigern Martin Nitschmann und Andreas Zott.(Archivfoto) | Foto: Anke Donner

Liebenburg. Seit über einem Jahr wird Karsten Manczak nun bereits vermisst. Seit beinahe elf Monaten sitzt sein mutmaßlicher Mörder, der Bundespolizist Martin G., in Haft. Doch kommt der Mann, der seinen Freund getötet haben soll, nun auf freien Fuß?


Aktuell muss sich der 51-Jährige vor dem Braunschweiger Landgericht wegen Mordes verantworten. Der Prozess im Mord ohne Leiche läuft bereits seit November und stützt sich rein auf Indizien. Denn von der mutmaßlichen Leiche fehlt bisher jede Spur.

Immer wieder versuchen die Strafverteidiger Martin Nitschmann und Andreas Zott die Ermittlungsmethoden der Polizei in Frage zu stellen und die Anklage auszuhebeln. Neben der Frage von Schuld und Unschuld muss sich die Kammer in den kommenden Tagen auch mit der Frage beschäftigen, ob der Haftbefehl gegen Martin G. noch aufrechterhalten werden kann.



"U-Haft nicht mehr gerechtfertigt"


G.´s Verteidiger hatten am vergangenen Freitag während eines weiteren Prozesstages Haftbeschwerde eingelegt und die Aufhebung des Haftbefehls für ihren Mandanten beantragt. "Die Haftbeschwerde wurde vor dem Hintergrund eingelegt, dass mittlerweile vier Zeugen sicher sind, den Vermissten nach der vermeintlichen Tat am 13. April 2021 noch „lebend“ gesehen zu haben, so dass die Kammer eigentlich - aus Sicht der Verteidigung - nicht mehr sicher wird feststellen können, dass der Vermisste nicht mehr am Leben ist, so dass der für den Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht in Bezug auf ein Tötungsdelikt nicht mehr gegeben ist", erklärt Martin Nitschmann den Antrag.


"In dubio pro reo"


"Die Kammer wird im Laufe dieser Woche entscheiden müssen, ob dem Antrag stattgegeben oder er dem Oberlandesgerict vorgelegt wird. Zunächst ist unter anderem noch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft abzuwarten", sagt Gerichtssprecherin Lisa Rust gegenüber regionalHeute.de. Einfluss auf die Fortführung des Prozesses habe es nicht, sollte G. aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Sollte das Gericht dem Antrag auf Haftentlassung stattgeben, müsste der Angeklagte sofort aus der Haft entlassen werden und könnte den restlichen Prozess auf freiem Fuß verbringen.

"Die Kammer wird nun - in die eine oder andere Richtung - eine Vorabentscheidung treffen müssen, wovon sie letztlich im Urteil ausgeht. Dies vor dem Hintergrund, dass die Beweisaufnahme nahezu vollständig abgeschlossen ist. Die Verteidigung will daher jetzt `sehen´ und unter anderem glaubwürdig ihre derzeitige Position vertreten", erklärt Strafverteidiger Martin Nitschmann gegenüber regionalHeute.de.

Eine Freilassung könnte bedeuten, dass das Gericht Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Hier würde der Grundsatz "In dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten - zum Tragen kommen und Martin G. könnte möglicherweise als freier Mann das Braunschwieger Landgericht verlassen.


Weitere Zeugen geladen


Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt. Zwei Zeugen sollen dann vor Gericht aussagen. Weitere Termine soll es im Mai geben, wann die Plädoyers gehalten werden, steht aktuell noch nicht fest. Auch nicht, ob die Öffentlichkeit sogar von den Plädoyers ausgeschlossen wird. "Für Freitag diese Woche sind zwei Zeugen geladen worden. Ob plädiert werden kann, kann ich Ihnen nicht sagen. Das Gericht befasst sich jedoch mit der Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit, welche im Zusammenhang mit der Aussage der Ehefrau des mutmaßlichen Getöteten steht", so Rust. Die Ehefrau des mutmaßlichen Mordopfers hatte bereits zu Beginn des Prozesses hinter verschlossenen Türen ausgesagt, da über Details zu ihrem Intimleben und zur Affäre mit dem Anklagten gesprochen wurde.


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