Mobile Toiletten für die Sperrmüll-Touristen?

von


Sperrmüll wird im Landkreis Gifhorn zu festen Terminen abgeholt. Das ist zwar bequem, lockt aber auch Sperrmüll-Touristen an. Symbolfoto: Nadine Munski-Scholz
Sperrmüll wird im Landkreis Gifhorn zu festen Terminen abgeholt. Das ist zwar bequem, lockt aber auch Sperrmüll-Touristen an. Symbolfoto: Nadine Munski-Scholz

Isenbüttel. Vor einem Jahr beschloss der Kreistag, dass der Sperrmüll nach wie vor zu festen Terminen abgeholt wird. Das ist zwar bequem, bringt aber auch Nachteile mit sich. Zum Beispiel die sogenannten Sperrmüll-Touristen. Die IWG-Fraktion in der Samtgemeinde Isenbüttel stellt nun einige Vorschläge zur Diskussion, um die Situation zu verbessern.


Diese werden am Mittwoch im Umwelt- und Wegeausschuss Isenbüttel diskutiert. Die IWG schlägt vor, während der Sperrmüllsammlungen die häufigen Fahrten von Kleintransporten, das Parken und Lagern von Sperrmüll auf Gemeindegebiet zu unterbinden und mobile Toiletten aufzustellen.

Kleintransporter würden mehrere Tage vor dem Abholtermin durch die Wohnstraßen fahren und im Sperrmüll nach brauchbarem Material suchen. "Die Sperrmüllsammler treffen sich auf Sammelplätzen, laden Sperrmüll um und lagern auch teilweise über Nacht. Dasichan den Sammelstellen keine Toilettenbefinden, ist das Umfeld der Sammelstellen oft verschmutztwas im Anschluss von Anwohnern oder dem Außendienst der Gemeinde entfernt werden muss", heißt es in der Begründung des Antrags.

Fahrtenkönnen kaum unterbunden werden


"Die Fahrzeuge fahren auf öffentlichen Straßen, die Häufigkeit ist hier kaum zu unterbinden", heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung. Zuständigfür den laufenden Verkehr seien das Straßenverkehrsamt des Landkreises und die Polizei. Ein Ansatzpunkt wäre die Unterbindung des Herausstellens des Sperrmülls bereits mehrere Tage vor dem Sammeltermin. Die Regelungsei hier eindeutig: Das Sperrmüllgut darf erst am Vorabend des Sperrmülltermins an den Straßenrand gestellt werden. Zuständig für Interventionen und Ahndungen bei Verstößen sei der Landkreis.

Bei der Unterbindung des Parkens und Lagernsstehendrei Plätze im Fokus: der Platz hinter dem Tenniswäldchen, der Platz zwischen Sportheim und der Einfahrt zum Tennisplatz sowie derParkstreifen in der Molkereistraße vor dem Friedhof. In den ersten beiden Fällenhandele es sich um Plätze im Eigentum der Gemeinde.Diese seien auch polnisch beschildert. Eine Zuständigkeit der Samtgemeinde als Ordnungsbehörde liege nicht vor, hiersei die Gemeinde zuständig, die auch Platzverweise aussprechen könnte.

Platzverweise nur begrenzt durchsetzbar


Diessei auch bereits geschehen, die Verweise seienjedoch nur begrenzt durchsetzbar. Im Einzelfall würde die Polizei unterstützen, wobei dies angesichts der schwachen Personaldichte gerade nachts nicht unbedingt zu den dringlichen Aufgaben der Polizei gehöre. Eine 24-Stunden-Überwachung durch die Gemeindesei allein schon aus personellen Gründen nicht möglich. Die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten wenigstens den Tennisplatz mit einer Kette abzusperren, werde vom MTV nicht gewünscht.

Im dritten Fall handele sich um einen öffentlichen Parkstreifen ohne zeitliche Begrenzung. Insofernsei hier die Eingriffsmöglichkeit durch die Gemeinde begrenzt. Ein Ansatz könnte das Ausweisen des Parkstreifens zum Parken für maximalzwei Stunden sein, dies müsste das Straßenverkehrsamt anordnen.Die Überprüfung wäre Sache der Samtgemeinde, deren personelle Möglichkeiten gerade nachts ebenfalls begrenzt seien.

Mobilen Toiletten kontraproduktiv?


Die Aufstellung von mobilen Toiletten anden genannten Plätzensei möglich. Die Verwaltungweist aber darauf hin, "dass auf diese Weise die Aktivitäten der Sammelunternehmen legalisiert werden und die Standorte bei Sperrmüllterminen außerhalb der Gemeinde Isenbüttel attraktiv werden."

Lesen Sie auch:


https://regionalgifhorn.de/sperrmuell-b-i-g-will-umstellung-auf-abruf-system/

https://regionalgifhorn.de/chancenlos-gegen-sperrmuelltouristen/


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Polizei Parken