Modelprojekt Tempo 30: Salzgitter verpennt Abgabefrist

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Die Stadt Salzgitter hat es verpasst, die Bewerbungsunterlagen für ein Landesprojekt abzugeben. Symbolfoto: Anke Donner
Die Stadt Salzgitter hat es verpasst, die Bewerbungsunterlagen für ein Landesprojekt abzugeben. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Eigentlich wollte die Stadt Salzgitter an einem Modellprojekt des Landes Niedersachsen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrecken teilnehmen. So beschloss es auch der Rat der Stadt Ende des vergangenen Jahres. Doch aus den Plänen scheint nun offenbar nichts zu werden - denn die Unterlagen wurden nicht beim Land eingereicht.


Im Dezember des vergangenen Jahres hatte der Rat der Stadt Salzgitter beschlossen, am Modellprojekt des Landes Niedersachsen zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrecken teilzunehmen. Hierzu sollten dem Land von der Stadt Salzgitter vorgeschlagene Strecken zur Überprüfung und Eignung gemeldet werden.

Personalwechsel löste "Bürofehler" aus


Die Bewerbung sollte vollständig bis zum 31. Januar 2018 beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eingegangen sein. Das ist nicht geschehen, wie jetzt bekannt wurde. Wie die Stadt Salzgitter auf Nachfrage mitteilte, unterrichtete Stadtbaurat Michael Tacke den Landtagsabgeordneten Stefan Klein sowie die Ratsfraktionen via Anschreiben über den aktuellen Stand. Tacke erklärt in dem Schreiben, dass die Unterlagen aufgrund eines Bürofehlers, ausgelöst durch einen Personalwechsel und der Fehleinschätzung eines Mitarbeiters und weiterer betroffener Kollegen, unterblieben ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Mit denbetroffenen Kollegen und dem zuständigen Mitarbeiter wurde bereits ein Gespräch geführt, um eine Wiederholung auszuschließen.

Tacke entschuldige sich ausdrücklich dafür, dass es mit der Abgabe bisher nicht klappte, kündigte aber an, dass sich dieVerwaltung zeitnah mit dem zuständigen Minister Kontakt aufnehmen wolle, um die Möglichkeit der Aufnahme von kommunalen Modellstrecken außerhalb der Antragsfrist zu prüfen.


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