Müll falsch entsorgt: Was droht im Landkreis Peine?

Während in Salzgitter auch Kontrollen durch den städtischen Ordnungsdienst durchgeführt werden, setzt der Landkreis Peine vor allem auf das Schaffen von Anreizen und Beratung.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Peine. In Salzgitter soll ein Bürger ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro zahlen, weil er eine Luftpolstertasche im Papiermüll entsorgt hat (regionalHeute.de berichtete). Die Stadt Salzgitter bestätigte, dass in Ausnahmefällen auch der städtische Ordnungsdienst den Müll kontrolliere. regionalHeute.de fragte nun in den anderen Städten und Landkreisen der Region nach, ob hier ähnlich vorgegangen wird.


Im Landkreis Peine haben die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe ein Gebührensystem gewählt, welches grundsätzlich denjenigen belohnt, der seinen Müll sachgerecht trennt und entsprechend der angebotenen Behälterdienstleistungen nur diejenigen Mengen entsorgt, die unbedingt erforderlich sind, berichtet Landkreissprecher Fabian Laaß. Beim sogenannten Identsystem könne der Kunde durch Wahl der Behältergröße und die Leerungshäufigkeit direkt seine Gebührenhöhe beeinflussen. "Das bedeutet, dass eine optimale Ausnutzung der Abfallvermeidungs- und Verwertungspotenziale zu geringeren Abfallgebühren führt. Aufgrund der registrierten Entleerungszahlen wissen wir, dass das System funktioniert", so Laaß. Die Peiner Entleerungszahlen lägen deutlich unter denen, die von Kommunen mit einem starren Entsorgungssystem angeboten werden.

Ordnungspolitische Ansätze kaum nötig


"Da wir auf das System des wirtschaftlichen Vorteiles für die Bürgerinnen und Bürger setzen, benötigen wir nicht so sehr ordnungspolitische Ansätze. Aus aktuellem Zahlenmaterial im Zuge der Erstellung unseres Abfallwirtschaftskonzeptes wissen wir auch, dass in unseren erfassten Stoffströmen nur noch zu vernachlässigende Größenordnungen von Fremdmaterial enthalten sind", berichtet der Pressesprecher. Diese Mengen seien so gering, dass selbst eine Nachsortierung nach dem heutigen Stand der Erkenntnislage fachlich nicht nötig sei. Deshalb setze man auf eine Kombination von Beratung und Kontrolle, um die Zielsetzung zu erreichen.

In der täglichen Praxis bedeute dies, dass bei der Behälterleerung im Rahmen der Abfallsammeltouren stichprobenartig Kontrollen durchgeführt würden. Behälter mit offensichtlicher Fehlbefüllung würden im Wiederholungsfall nicht geleert und mit einem Hinweis-Anhänger versehen, zukünftig richtig zu trennen und die Tonne bestimmungsgemäß zu befüllen. Da es sich nur um Stichproben handele, die nicht dokumentiert würden, lasse sich der Anteil fehlbefüllter Tonnen nicht abschätzen. "Sicherlich gibt es punktuell Erfassungsgebiete im Landkreis Peine, wo eine Nachsteuerung geboten wäre, aber in der Summe setzen wir auf die beiden Standbeine Anreize setzen und Beratung", betont Fabian Laaß.

Strafen bis 5.000 Euro möglich


Wenn auch in der Praxis kaum nötig, so gibt es doch die Möglichkeit, Strafen zu verhängen. "Die Fehl- und Falschbefüllungen von Tonnen sowie Müllablagerungen auf Wertstoffinseln oder die Entsorgung von Problemabfällen sind Tatbestände nach Paragraph 25 Entsorgungssatzung. Die Bußgeldhöchstgrenze liegt bei 5.000 Euro", so Laaß abschließend.


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