Müller begrüßt geplantes Gemeinschaftsunternehmen


Carsten Müller. Foto: CDU
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Berlin. Zur Erteilung einer Ministererlaubnis für das geplante Gemeinschaftsunternehmen im Gleitlagerbereich der Unternehmen Miba AG und Zollern GmbH & Co. KG am heutigen Montag erreichte uns eine Stellungnahme des Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie Carsten Müller. Wir veröffentlichen diese ungekürzt und unkommentiert.


"Ich begrüße die heutige Erteilung einer Ministererlaubnis für das Gemeinschaftsunternehmen Miba AG und Zollern GmbH durch Bundeswirtschaftsminister Altmaier außerordentlich. Dafür habe ich in den letzten Monaten intensiv auf allen Ebenen geworben. Mit der beherzten und mutigen Entscheidung sichert der Bundesminister enormes Know-how und Innovationspotenzial in Braunschweig und Osterode. Damit werden auch langfristig wichtige, wettbewerbsfähige Industriearbeitsplätze für die gesamte Region gesichert. Die Entscheidung von Bundesminister Altmaier verdeutlicht, dass beherzte Industriepolitik auch eine gute und zukunftsweisende Mittelstandspolitik ist. Die beiden familiengeführten Unternehmen bekennen sich mit dem Gemeinschaftsunternehmen zu ihrer Verantwortung und werden strenge, an die Ministererlaubnis geknüpfte Nebenbestimmungen erfüllen. Dazu zählen etwa verpflichtende Investitionsauflagen in Forschung und Entwicklung und somit in die Zukunft.

Auf Grundlage der Ministererlaubnis wird die Produktion und Innovation von Gleitlagern gesichert. Sie sind ein zentraler Baustein in vielen Produkten im Bereich der erneuerbaren Energien, beispielsweise in Windkraftanlagen, Gasturbinen, Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerken. Ein wettbewerbsfähiges Gemeinschaftsunternehmen ist daher für die Erreichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele von enorm großer Bedeutung. Auf dieser Grundlage ist es absolut richtig, dass der Bundeswirtschaftsminister die sehr eng begrenzte Ausnahmemöglichkeit zur Erteilung einer Ministererlaubnis nutzt und eine Ministererlaubnis für das Gemeinschaftsunternehmen der Miba AG und Zollern GmbH erteilt!"


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