Nach Urteil: AfD bekommt keinen Sitz im Stiftungsrat


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Symbolfoto: Archiv | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Mit Genugtuung hätte der Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Bratmann das jüngste Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zur Kenntnis genommen. Dieses besagt, dass die AfD keinen Sitz im Stiftungsrat Niedersächsischer Gedenkstätten einklagen könne, heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordneten.


Die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten hätte den Zweck, der Opfer des Nationalsozialismus würdig zu Gedenken sowie das Wissen über den Nationalsozialismus und dessen Ursachen und Folgen zu vermitteln. Hierzu betreibe sie verschiedene Gedenkorte, wie zum Beispiel die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen oder die Gedenkstätte der JVA Wolfenbüttel.

„Die Stiftung erfüllt einen wichtigen historisch-politischen Bildungsauftrag, der heute aktueller denn je zu sein scheint“, so Christoph Bratmann, der bereits seit 2013 dem Stiftungsrat angehört. Neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik engagieren sich auch die Verbände der Opfer des Holocaust im Rahmen der Gedenkstättenstiftung. „Es ist sehr anerkennenswert, dass nach wie vor Überlebende des KZ`s Bergen-Belsen trotz hohen Alters und gesundheitlicher Einschränkungen weite Wege auf sich nehmen um ihren wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur zu leisten“, erklärt Bratmann und ergänzt: „Insbesondere sie und die Opferverbände waren es auch, die einen Sitz für die AfD im Stiftungsrat vehement abgelehnt haben.“ Hierfür hätten die anderen Fraktionen im Landtag Verständnis, seien doch aus der AfD bundesweit immer wieder Töne zu hören die den Holocaust verharmlosen oder gar leugnen, die Wehrmacht glorifizieren oder eine drastische Wende in der Erinnerungskultur fordern würden.

Akzeptanz der Opferverbände nicht einzuklagen


Nach einer Änderung des Gedenkstättengesetzes im Februar 2018 wurden aus dem Landtag vier Mitglieder der Fraktionen in den Stiftungsrat gewählt. Der AfD-Kandidat für den Stiftungsrat fiel bei der Wahl durch, was die AfD-Landtagsfraktion zur Klage vorm Niedersächsischen Staatsgerichtshof veranlasste. „Nach meinem Rechtsverständnis hatte die AfD das Recht, einen Kandidaten für den Stiftungsrat aufzustellen, aber kein Anrecht darauf, dass dieser am Ende auch gewählt wird. Letztendlich ging es darum, die weitere Mitarbeit der Opferverbände zu gewährleisten und das Stiftungsziel im Blick zu halten. Denn politische Auseinandersetzungen mit der AfD gehören ins Parlament und nicht in den Stiftungsrat Niedersächsische Gedenkstätten“, so Bratmann abschließend.


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