Nachtrag im Impfpass: Warum erhebt die Verwaltung hohe Gebühren?

Die Höhe der Gebühr beträgt 17 Euro für die Übertragung und 20 Euro für die Übertragung mit neuem Impfausweis.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Helmstedt. Anfang der Woche teilte die Verwaltung des Landkreis Helmstedt mit, dass nun eine Übertragung der COVID-Impfung in den Impfpass möglich sei. Allerdings würden dafür Verwaltungsgebühren von 17, beziehungsweise 20 Euro anfallen. Doch wie kommen diese doch recht hohen Gebühren zustande?


regionalHeute.de hat beim Landkreis Helmstedt nachgefragt, warum das Nachtragen einer Impfung überhaupt notwendig ist und wie sich die Kosten dafür zusammensetzen. Dazu erklärt der Landkreis, dass es sich bei der Eintragung von Impfungen um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handele. Aufgrund dessen werde nach der landesweit verbindlichen Allgemeinen Gebührenordnung für das Ausstellen einer sonstigen Bescheinigung eine entsprechende Gebühr für die erbrachte Dienstleistung erhoben. Dabei schlage im Falle einer erforderlichen Neuausstellung das Impfausweispapier mit lediglich 2,50 Euro zu Buche.

Nachtragungen werden notwendig, wenn der Geimpfte den Pass vergessen hat oder der Ausweis verloren gegangen ist. Das Impfzentrum fordere die eingeladenen Impflinge dazu auf, ihren Impfausweis mitzubringen. Das Mitbringen des Ausweises gehöre zu den Mitwirkungspflichten des Impfwilligen. Sowohl die Erst- als auch die Zweitimpfung würden vom Impfzentrum unmittelbar kostenlos in den Impfausweis eingetragen. Wer keinen Impfausweis besitzt, der bekommt das Ausweispapier kostenlos vom Impfzentrum.

Wer den Pass bei der Impfung vergessen hat, bekomme eine Bescheinigung als Nachweis. Wenn der Ausweis lediglich bei der Erstimpfung vergessen wurde, wird diese bei der Zweitimpfung im Impfzentrum ebenfalls kostenlos nachgetragen. Lediglich in anderen Fällen, wenn der Ausweis bei der Zweitimpfung vergessen wurde oder der Ausweis verloren gegangen ist, können Nachtragungen im dann dafür allein zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Diese seien rechtlich verpflichtet, für diese Dienstleistung eine Gebühr zu erheben.


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