Nachweis für priorisierte Impfung notwendig

Impfberechtigte mit medizinischer oder beruflicher Indikation müssen einen Berechtigungsnachweis mit ins Impfzentrum bringen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Peine. Das Peiner Impfzentrum weist darauf hin, dass inzwischen auch die Impfberechtigten mit medizinscher oder beruflicher Indikation geimpft werden, die über das Terminplanungsportal des Landes Niedersachsen einen Impftermin gebucht haben. Zum Impftermin sei es unbedingt erforderlich, dass der Nachweis, der zur priorisierten Impfung berechtigt, zum Impftermin mitgebracht wird. Dies teilt der Landkreis Peine mit.


„Wenn kein Nachweis vorgelegt werden kann, ist eine Impfung leider nicht möglich“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin. Bei eigener medizinischer Indikation sei die priorisierte Impfung mit Hilfe geeigneter Unterlagen, beispielsweise einer ärztlichen Bescheinigung, nachzuweisen.

Für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen sei möglichst der Vordruck des Landes Niedersachsen zu verwenden, der selbst ausgefüllt werden kann. Das Formular sei im Internet unter https://www.landkreis-peine.de/Impfzentrum zu finden. Zusätzlich sei der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der Pflegeperson mitzubringen.

Kontaktpersonen von Schwangeren müssten diesen Vordruck ebenfalls ausfüllen. Zusätzlich sei eine Kopie des Mutterpasses oder ein gleichwertiger Nachweis mitzubringen. Bei beruflicher Indikation sei eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig, die den Anspruch auf die bevorrechtigte Impfung nachweise.


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