Neubau Fallersleber-Tor-Brücke: Rechtsstreit beendet


Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma Ost Bau GmbH im Zusammenhang mit Verzögerungen beim Neubau der Fallersleber-Tor-Brücke ist beendet. Symbolfoto: Archiv
Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma Ost Bau GmbH im Zusammenhang mit Verzögerungen beim Neubau der Fallersleber-Tor-Brücke ist beendet. Symbolfoto: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Braunschweig. Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma Ost Bau GmbH im Zusammenhang mit Verzögerungen beim Neubau der Fallersleber-Tor-Brücke ist beendet. Das teilt die Stadt Braunschweig am heutigen Mittwoch in einer Pressemeldung mit.


Der Verwaltungsausschuss hat am gestrigen Dienstag, 11. Dezember, einem vor der Güterichterin des Landgerichts Braunschweig geschlossenen Vergleich zugestimmt. Er sieht vor, dass die Stadt Braunschweig dem Unternehmen 1,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen (insgesamt rund 1,85 Millionen Euro) zur Erledigung sämtlicher Ansprüche der Parteien untereinander aus dem Bauvorhaben Fallersleber-Tor-Brücke zahlt. Ost Bau hatte Forderungen in Höhe von insgesamt rund 2,8 Millionen Euro (einschließlich Zinsen) geltend gemacht.

Vorangegangen war eine inzwischen rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts, wonach für die damalige Kündigung der Stadt gegenüber der beauftragten Firma nicht ausreichende Gründe vorlagen, um die Kündigung als solche aus "wichtigem Grund" zu werten. Vielmehr habe es sich um eine sogenannte freie Kündigung gehandelt. Dieses Urteil hatte zur Folge, dass Regressforderungen der Stadt gegenüber Ost Bau in Höhe von 1,2 Millionen Euro wegen der Kosten für die längere Vorhaltung des Schienenersatzverkehrs und die Mehrkosten im Zusammenhang mit der Neuvergabe nicht durchsetzbar waren.

Weiterführung hätte das Verfahren um Jahre verlängert


Nach Auffassung der Stadtverwaltung, der sich der Verwaltungsausschuss anschloss, stellt der Vergleich unter den genannten Rahmenbedingungen die bestmögliche Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung dar, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht. Eine Weiterführung hätte das Verfahren um Jahre verlängert und damit insbesondere die Zinsansprüche anwachsen lassen.

Trotz dieses im Ergebnis unbefriedigenden Verlaufs des gerichtlichen Verfahrens bleibt die Stadt bei ihrer Überzeugung, dass die Beendigung des Bauvertrages zum damaligen Zeitpunkt die für die zügige Beendigung des Projekts richtige Entscheidung war. Für die Stadt Braunschweig gab es damals keinen anderen Ausweg als den der Kündigung, da massive Verzögerungen im Bauablauf eingetreten waren. Dies war höchst problematisch, da während der Bauzeit die wichtige innerstädtische Straßenbahnlinie nach Volkmarode nicht fahren konnte und die anliegenden Händler existenzbedrohende Einnahmeausfälle befürchteten. Durch die Neuvergabe der noch offenen Bauleistungen an die Firma Hentschke Bau GmbH konnte die Baumaßnahme zügig und weitgehend komplikationslos zu Ende geführt und die Brücke wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht durch den Vergleich nicht. Die Verwaltung hatte wegen des laufenden Rechtsstreits Rückstellungen in Höhe von ca. 2,9 Millionen Euro gebildet. Diese können nach Beendigung des Verfahrens aufgelöst werden, so dass voraussichtlich über eine Million Euro wieder zur Verfügung stehen.


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