Neue Adersheimer Bauvorschriften: Zerstört Wellblech die Optik?

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Für die Dächer in Adersheim sollen klare Regeln hinsichtlich ihrer Gestaltung gelten - in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt gab es Diskussionen über die erlaubte Verwendung von Wellblech. Symbolfoto: Pixabay
Für die Dächer in Adersheim sollen klare Regeln hinsichtlich ihrer Gestaltung gelten - in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt gab es Diskussionen über die erlaubte Verwendung von Wellblech. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt hat die neue örtliche Bauvorschrift "Ortskernsatzung Adersheim" diskutiert. Diese soll in Zukunft die Gestaltung von Dächern in Adersheim regeln. Ziel sei der Erhalt der typischen dörflichen Struktur des Altortbereiches als kulturhistorischen Merkmal. Die AfD enthielt sich der ansonsten einstimmigen Beschlussempfehlung, da sie durch die Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Betriebe, so wörtlich, "Slum-Optik" befürchtet.


Neben Dächern soll die neue Ortskernsatzung auch die Gestaltung von Einfriedungen und Werbeanlagen neu regeln. Dächer sollen dem Entwurf zufolge ab einer Gebäudegrundfläche von 40 Quadratmetern als "Steildächer" mit einer Neigung von mindestens 28 Grad ausgebildet werden. Bei Anbauten und allen weiteren Gebäuden gilt eine Neigung von mindestens 16 Grad.Die Dacheindeckung hat in den gedeckten Farbtönen rot, rotbraun bis dunkelbraun zu erfolgen - Ausnahmen seien Schieferdächer.In Absprache mit der Niedersächsischen Landwirtschaftskammer wurden einige der Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe leicht gelockert. Die Landwirtschaftskammer argumentiert, dass für die Eindeckung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden aus finanziellen Gründen zumeist Well- oder Trapezblech verwendet wird - die Satzung empfiehlt dies zwar nicht, ermögliche es aber.

Historische Bedeutung werde beeinträchtigt


Horst Meyer, welcher dem Ausschuss am heutigen Dienstag stellvertretend fürChristian Kraemer für seine Fraktion beiwohnte, argumentiert mit einer möglichen "Slum-Optik", die durch die Wellblechdächer entstehen würde. "Wir finden, das das die historische Bedeutung unserer alten Ortskerne erheblich beeinträchtigen würde. Aus diesen Gründen können wir dieser Satzung nicht zustimmen und enthalten uns. Es spricht vieles dafür, dagegen zu stimmen - wir belassen es aber bei einer Enthaltung", so das AfD-Ausschussmitglied Meyer in seiner Begründung.


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